Rechtsprechung
   LG Cottbus, 24.10.2007 - 5 O 99/07   

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin-Brandenburg

    § 241 BGB, § 311 Abs 2 BGB, Art 3 Abs 1 GG, § 13 GVG, § 6 Nr 2 VOB A
    Vergaberecht: Zivilrechtlicher Primärrechtsschutz bei Vergabeverfahren für Aufträge unterhalb des Schwellenwerts; Reichweite des Justizgewährungsanspruchs und Selbstbindung der Vergabestelle durch Anwendung der VOB/A; Entstehen von Rechtsbeziehungen zum Bieter mit Anforderung der Ausschreibungsunterlagen; Einstellung eines Vergabeverfahrens wegen offensichtlicher Vergaberechtswidrigkeit bei Lückenhaftigkeit des Leistungsverzeichnisses; Vergaberecht: Zivilrechtlicher Primärrechtsschutz bei Vergabeverfahren für Aufträge unterhalb des Schwellenwerts; Reichweite des Justizgewährungsanspruchs und Selbstbindung der Vergabestelle durch Anwendung der VOB/A; Entstehen von Rechtsbeziehungen zum Bieter mit Anforderung der Ausschreibungsunterlagen; Einstellung eines Vergabeverfahrens wegen offensichtlicher Vergaberechtswidrigkeit bei Lückenhaftigkeit des Leistungsverzeichnisses

  • oeffentliche-auftraege.de

    Primärrechtsschutz: für Aufträge unterhalb der Schwellenwerte bzw. für die Ausnahmen nach § 100 Abs. 2 GWB über den Zivilrechtsweg (bei offensichtlichem Verstoß gegen das Transparenzgebot und die Chancengleichheit aller Bieter - bejaht)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vergabe - Rechtsschutz unterhalb der Schwellenwerte

Besprechungen u.ä. (4)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Vergabe unterhalb der Schwellenwerte: Einstweilige Verfügung beim Landgericht möglich! (IBR 2007, 695)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Vergabe: Auch unterhalb der Schwellenwerte gelten Gleichheits- und Transparenzgebot! (IBR 2007, 696)

  • wrd.de , S. 4 (Entscheidungsbesprechung)

    Primärrechtschutz vor den Landgerichten?

  • vergabeblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Rechtsschutz im Unterschwellenbereich durch c.i.c.

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • NZBau 2008, 207 (Ls.)
  • BauR 2008, 574
  • IBR 2007, 695
  • IBR 2007, 696
  • VergabeR 2008, 123
  • ZfBR 2008, 108 (Ls.)



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Wird zitiert von ... (5)  

  • LG Potsdam, 14.11.2007 - 2 O 412/07  

    Vergabe - Kein Primärrechtsschutz unterhalb der Schwellenwerte

    Der Gesetzgeber verweist Bieter im Vergabeverfahren unterhalb der Schwellenwerte auf den Sekundärrechtsschutz (entgegen LG Cottbus, Urteil vom 24.10.2007 - 5 O 99/07).

    Die Kammer folgt damit auch nicht der Auffassung des Landgerichts Cottbus, Urteil vom 24.10.2007, Az. 5 O 59/07 (richtig: 5 O 99/07, d. Red.) , dass sich die Verpflichtung zur Gewährung von Primärrechtsschutz in Vergabeverfahren unterhalb des Schwellenwertes aus Art. 19 Abs. 4 GG ergebe.

  • OLG Jena, 08.12.2008 - 9 U 431/08  

    Vergabe - Primärrechtsschutz unterhalb der Schwellenwerte

    Soweit in der Rechtsprechung eine Verletzung von Art. 3 GG bejaht wurde, handelte es sich um offensichtlich unbrauchbare Leistungsbeschreibungen (LG Frankfurt/Oder, IBR 2008, 38; LG Cottbus, IBR 2007, 695).
  • OLG Zweibrücken, 24.01.2008 - 6 U 25/06  

    Vergabe - Bedeutung der Ausschreibung einer Baumaßnahme in Einzellosen

    Allerdings erfordert das im Bauvergaberecht geltende Transparenzgebot auch bei Aufträgen unterhalb des so genannten Schwellenwertes, dass die Nebenangebote bestimmte Mindestanforderungen erfüllen (vgl. LG Cottbus, Urteil vom 24. Oktober 2007, Az. 5 O 99/07).
mehr
  • OLG Düsseldorf, 30.01.2008 - Verg 29/07  

    Berechnung des Schwellenwerts bei zusammengesetzten Verträgen

    Die Untersagung des Zuschlags kann die Antragstellerin aber im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes ohnehin im Streitfall nicht mehr erreichen, weil der Auftrag erteilt und durchgeführt ist (vgl. LG Cottbus, Beschl. v. 24.10.2007, 5 O 99/07).
  • LG Potsdam, 20.11.2009 - 4 O 371/09  

    Vergabe - VOF: Einstweilige Verfügung unterhalb der Schwellenwerte

    Bei dem zu beurteilenden Vergaberechtsstreit handelt es sich (auch) um eine bürgerlich-rechtliche Streitigkeit (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 28. Juli 2006, Az.: 1 L 59.06; auch LG Cottbus, Urteil vom 24.10.2007 - Az.: 5 O 99/07 -, OLG Düsseldorf, IBR 2009, 100).
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