Rechtsprechung
| LG Düsseldorf, 01.04.2009 - 12 O 277/08 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- MIR - Medien Internet und Recht
Schadenersatz wegen unberechtigter Nutzung von Teilen einer Fotografie im Internet - Die Bearbeitung eines Lichtbildes dahingehend, dass nur ein Teil dessen unberechtigt genutzt wird, lässt die Lichtbildnerrechte nicht untergehen. Die fehlende Urheberbenennung rechtfertigt einen Verletzerzuschlag in Höhe von 100% der Basisvergütung.
- openjur.de
- Telemedicus
Urheberrechtsverletzung auch bei Bildausschnitt
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- die-abmahnung.info
100%iger Verletzerzuschlag wegen unterlassenem Urheberrechtsvermerk bei unberechtigter Bildnutzung
- kanzlei.biz
Nutzungsrecht trotz Bildbearbeitung
- kanzlei.biz
Nutzungsrecht trotz Bildbearbeitung
- kanzlei.biz
Unberechtigte Nutzung von Fotografieteilen
Kurzfassungen/Presse (7)
- webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)
Bilder und Filmaufnahmen - Forenhaftung - Providerhaftung - Urheberrechtsschutz
- damm-legal.de (Kurzinformation)
§§ 97 Abs. 1, 72 Abs. 1, 19 a UrhG
Lizenzgebühren bei unberechtigter Bildnutzung - damm-legal.de (Kurzinformation)
§§ 97 Abs. 1, 72 Abs. 1, 19 a UrhG
Urheberrechtsverletzung bei Verwendung von Bildausschnitten
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Fotoklau im Internet - Wird ein Foto im Internet ohne Zustimmung und Benennung des Lichtbildners verwendet, ist ein Verletzerzuschlag von 100% gerechtfertigt
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Urheberrechtsverletzung im Internet rechtfertigt doppelten Schadensersatz
- boesel-kollegen.de (Kurzinformation)
Schadensersatz bei rechtswidriger Bild-Nutzung
- lto.de (Kurzinformation)
Auch Bearbeitung eines Fotos durch Herauskopieren des prägenden Teils und dessen Verwendung verpflichten zum Schadenersatz
Zeitschriftenfundstellen
- MMR 2009, 652 (Ls.)
- MIR 2009, Dok. 126
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