Rechtsprechung
| LG Düsseldorf, 01.07.2008 - 4a O 69/08 |
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Wasserspeicherndes Hybridmaterial
Wird zitiert von ...
- LG Düsseldorf, 01.07.2008 - 4a O 100/08
Wasserquellbares Hybridmaterial
Zwar hat die Antragstellerin mit dem Parallelverfahren 4a O 69/08 ein weiteres Verfügungsverfahren gegen die Antragsgegnerin betreffend das Produkt "Arpolith" eingeleitet.Während die Antragsstellerin im Verfahren 4a O 69/08 wettbewerbsrechtliche Ansprüche gegen die Antragsgegnerin unter dem Gesichtspunkt des Verrats von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen beziehungsweise der nachschaffenden Leistungsübernahme geltend macht, geht sie gegen die Antragsgegnerin im hiesigen Verfahren wegen Verletzung eines Gebrauchsmusters vor.
Im Übrigen war in dem Verfahren 4a O 69/08 im Zeitpunkt des im hiesigen Verfahren gestellten Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung bereits Termin zur mündlichen Verhandlung anberaumt worden.
Dies wäre im Verfahren 4a O 69/08 aufgrund des zwischenzeitlich anberaumten Verhandlungstermins nicht möglich gewesen, so dass die Antragstellerin auch aus diesem Grund ein berechtigtes Interesse an der Einleitung eines weiteren Verfahrens hatte.
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