Rechtsprechung
| LG Düsseldorf, 09.06.2009 - 4b O 62/09 |
Volltextveröffentlichungen (2)
Wird zitiert von ... (3)
- LG Düsseldorf, 09.06.2009 - 4b O 61/09
Olanzapin IV
Zwar kann nicht außer Acht gelassen werden, dass die Beklagte eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben hat, die angegriffene Ausführungsform seit dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 16. Dezember 2008 nicht mehr vertreibt und diese in der Lauer-Taxe als zurückgerufen gekennzeichnet ist (Anlage L 11 des Parallelverfahrens 4b O 62/09), so dass die angegriffene Ausführungsform tatsächlich nicht mehr erhältlich ist und Ärzte, Apotheken sowie Großhändler hiervon auch seit circa 4 Monaten Kenntnis haben bzw. haben können. - LG Düsseldorf, 09.06.2009 - 4b O 64/09
Olanzapin VI
Zwar kann nicht außer Acht gelassen werden, dass die Beklagte eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben hat, die angegriffene Ausführungsform seit dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 16. Dezember 2008 nicht mehr vertreibt und diese in der Lauer-Taxe als zurückgerufen gekennzeichnet ist (Anlage L 11 des Parallelverfahrens 4b O 62/09), so dass die angegriffene Ausführungsform tatsächlich nicht mehr erhältlich ist und Ärzte, Apotheken sowie Großhändler hiervon auch seit circa 4 Monaten Kenntnis haben bzw. haben können. - LG Düsseldorf, 09.06.2009 - 4b O 63/09
Olanzapin V
Zwar kann nicht außer Acht gelassen werden, dass die Beklagte am 17. Dezember 2008 eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben hat und die angegriffene Ausführungsform in der Lauer-Taxe als zurückgerufen gekennzeichnet ist (Anlage B&B 11 des Parallelverfahrens 4b O 62/09), so dass die angegriffene Ausführungsform tatsächlich nicht mehr erhältlich ist und Ärzte, Apotheken sowie Großhändler hiervon auch seit circa 4 Monaten Kenntnis haben bzw. haben können.
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