Rechtsprechung
| LG Düsseldorf, 19.02.2009 - 21 S 53/08 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- MIR - Medien Internet und Recht
Keine formularmäßig vereinbarte Vorleistungspflicht bei Internet-System-Verträgen - Ein Vertrag, der neben Hosting-, Wartungs- und Beratungsleistungen die vollständige Gestaltung einer individuellen Internetpräsenz umfasst, unterfällt dem Werkvertragsrecht. Die formularmäßige Vereinbarung einer Vorleistungspflicht ist daher grundsätzlich unzulässig.
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- webshoprecht.de
Vorleistungspflicht des Auftragnehmers bei Erstellung einer Internetepräsenz
Kurzfassungen/Presse
- Jurion(Abodienst) (Verschiedene Textarten)
Vereinbarung einer Vorleistungspflicht für Internet-System als Werkvertrag ist unzulässig
Verfahrensgang
- AG Düsseldorf, 19.12.2007 - 31 C 8544/07
- LG Düsseldorf, 19.02.2009 - 21 S 53/08
- BGH, 04.03.2010 - III ZR 79/09
Zeitschriftenfundstellen
- MMR 2009, 867
- MIR 2009, Dok. 165
Wird zitiert von ... (8)
- BGH, 04.03.2010 - III ZR 79/09
Internet-System-Vertrag
Das Berufungsgericht (MMR 2009, 867) hat ausgeführt: Der Klägerin stehe kein fälliger Anspruch auf die verlangten Entgelte zu. - AG Düsseldorf, 07.05.2009 - 50 C 11814/08 Das Gericht schließt sich der Auffassung der 21. Kammer des Landgerichts Düsseldorf im jüngst ergangenen Urteil vom 19.02.2009 (21 S 53/08) an.
- AG Düsseldorf, 23.12.2009 - 32 C 3951/09 Entgegen der Auffassung der Klägerin finden auf den von den Parteien geschlossenen typengemischten Vertrag die Bestimmungen der §§ 631 ff BGB Anwendung, da es sich um einen Vertrag mit überwiegend werkvertraglichem Charakter handelt (so auch LG München, Az.: 30 S 312/09; LG Düsseldorf 21 S 53/08).
- AG Düsseldorf, 30.12.2009 - 51 C 1207/10 Entgegen der Auffassung der Klägerin finden auf den von den Parteien geschlossenen typengemischten Vertrag die Bestimmungen der §§ 631 ff BGB Anwendung, da es sich um einen Vertrag mit überwiegend werkvertraglichem Charakter handelt (so auch LG München, Az.: 30 S 312/09; LG Düsseldorf 21 S 53/08).
- AG Düsseldorf, 09.12.2009 - 53 C 11867/09 Die 21. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf hat hierzu im Urteil vom 19.2.2009, Aktenzeichen 21 S 53/08, überzeugend ausgeführt:.
- AG Düsseldorf, 20.01.2010 - 53 C 13020/09 Die 21. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf hat hierzu im Urteil vom 19.2.2009, Aktenzeichen 21 S 53/08, überzeugend ausgeführt:.
- AG Düsseldorf, 29.01.2010 - 44 C 13247/09 Entgegen der Auffassung der Klägerin finden auf den von den Parteien geschlossenen typengemischten Vertrag die Bestimmungen der §§ 631 ff BGB Anwendung, da es sich um einen Vertrag mit überwiegend werkvertraglichem Charakter handelt (so auch LG München 30 S 312/09; LG Düsseldorf 21 S 53/08).
- LG Düsseldorf, 30.07.2010 - 20 S 3/10 Die 21. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf hatte durch Urteil vom 19.2.2009 (Az: 21 S 53/08) die Revision zur Klärung der Frage zugelassen, ob ein Internet-System-Vertrag, der u.a. die Gestaltung einer individuellen Internetpräsenz umfasst, dem Werkvertragsrecht unterfällt.
