Rechtsprechung
| LG Düsseldorf, 29.09.2010 - 12 O 235/09 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- aufrecht.de
GEMA-Pflichtigkeit eines Straßenfestes
Wird zitiert von ... (4)
- LG Bochum, 13.07.2010 - 12 O 101/10
Auch bei zweiter Abmahnung, nach Verstoß gegen eine Unterlassungserklärung, kann …
Auch die erkennende Kammer hat noch in einem Urteil vom 25.05.2010 (I-12 O 235/09) letztlich keine ausreichenden Anhaltspunkte für eine rechtsmissbräuchliche Geltendmachung des Unterlassungsanspruchs erkennen können.Die Anzahl der ausgesprochenen Abmahnungen belegt aber, ohne dass es auf ihre genaue Zahl ankäme, immerhin, dass auch bei dem vom Verfügungskläger in dem Verfahren I-12 O 235/09 behaupteten Umsatz von über 200.000,-- EUR im Jahre 2009 die durch den Ausspruch von Abmahnungen und die Einleitung gerichtlicher Verfahren erzielbaren Kostenerstattungs- und Vertragsstrafeansprüche nicht so unerheblich waren, das finanzielle Ziele von vornherein auszuschließen wären.
So wurde in der Abmahnung vom 03.07.2009 (vgl. Verfahren I-12 O 235/09) nicht nur eine Frist zur Abgabe der Unterwerfungserklärung bis zum 15.07.2009, 12.00 Uhr, gesetzt, sondern zugleich sollte diese Frist auch zur Erfüllung des Kostenerstattungsanspruchs gelten.
Das den Abmahnungen beigefügte Formular einer Unterwerfungserklärung sieht regelmäßig (vgl. z.B. die Verfahren I-12 O 235/09, I-12 O 101/10, I-12 O 114/10 und I-12 O 121/10) den Verzicht auf die Einrede des Fortsetzungszusammenhangs vor.
- LG Bochum, 13.07.2010 - 12 O 114/10 Auch die erkennende Kammer hat noch in einem Urteil vom 25.05.2010 (I-12 O 235/09) letztlich keine ausreichenden Anhaltspunkte für eine rechtsmissbräuchliche Geltendmachung des Unterlassungsanspruchs erkennen können.
Die Anzahl der ausgesprochenen Abmahnungen belegt aber, ohne dass es auf ihre genaue Zahl ankäme, immerhin, dass auch bei dem vom Verfügungskläger in dem Verfahren I-12 O 235/09 behaupteten Umsatz von über 200.000,-- EUR im Jahre 2009 die durch den Ausspruch von Abmahnungen und die Einleitung gerichtlicher Verfahren erzielbaren Kostenerstattungs- und Vertragsstrafeansprüche nicht so unerheblich waren, das finanzielle Ziele von vornherein auszuschließen wären.
So wurde in der Abmahnung vom 03.07.2009 (vgl. Verfahren I-12 O 235/09) nicht nur eine Frist zur Abgabe der Unterwerfungserklärung bis zum 15.07.2009, 12.00 Uhr, gesetzt, sondern zugleich sollte diese Frist auch zur Erfüllung des Kostenerstattungsanspruchs gelten.
Das den Abmahnungen beigefügte Formular einer Unterwerfungserklärung sieht regelmäßig (vgl. z.B. die Verfahren I-12 O 235/09, I-12 O 101/10, I-12 O 114/10 und I-12 O 121/10) den Verzicht auf die Einrede des Fortsetzungszusammenhangs vor.
- OLG Hamm, 26.07.2011 - 4 U 49/11
Von zu hohen Streitwerten und überhöhten Vertragsstrafen / Weitere Entscheidung …
Die Akten 14 O 187/09 LG Bochum = 4 U 225/09 OLG Hamm, 14 O 110/10 LG Bochum = 4 U 55/11 OLG Hamm, 12 O 101/10 LG Bochum = 4 U 145/10 OLG Hamm, 14 O 212/09 LG Bochum = 4 U 137/10 OLG Hamm, 12 O 235/09 LG Bochum = 4 U 141/10 OLG Hamm, 12 O 114/10 LG Bochum = 4 U 149/10 OLG Hamm, 17 O 114/09 LG Bochum = 4 U 208/09 OLG Hamm, 13 O 277/08 LG Bochum = 4 U 51/09 OLG Hamm lagen vor und waren Gegenstand der mündlichen Verhandlung.Ähnlich war es im Verfahren 12 O 235/09 LG Bochum.
- LG Düsseldorf, 16.05.2012 - 23 S 296/11 Veranstalter ist vielmehr nur derjenige, der die Veranstaltung angeordnet hat und durch dessen ausschlaggebende Tätigkeit sie ins Werk gesetzt ist (vgl. BGH…, Urteil vom 19.06.1956, Az. I ZR 104/54, Rn. 12 zitiert nach juris - Tanzkurse; BGH…, Urteil vom 18.03.1960, Az. I ZR 75/58, Rn. 29 zitiert nach juris - Eisrevue II) bzw. der für die Veranstaltung organisatorisch oder finanziell verantwortlich ist (vgl. BGH, Urteil vom 16.06.1971, Az. I ZR 120/69, NJW 1971, 2173, 2174; OLG München, Urteil vom 21.09.1978, Az. 6 U 4941/77, GRUR 1979, 152;… v. Wolf, in: Wandtke/Bullinger, Urheberrecht, 3. Auflage 2009, § 97 Rn. 18) bzw. der auf die Programmgestaltung einen maßgeblichen Einfluss hat (vgl. KG Berlin, Urteil vom 28.03.1958, Az. 5 U 2090/57, GRUR 1959, 150, 151 - Musikbox-Aufsteller; LG Düsseldorf, Urteil vom 29.09.2010, Az. 12 O 235/09, Rn. 34 zitiert nach juris).
