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   LG Darmstadt, 19.12.2011 - 5 T 646/11   

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https://dejure.org/2011,5863
LG Darmstadt, 19.12.2011 - 5 T 646/11 (https://dejure.org/2011,5863)
LG Darmstadt, Entscheidung vom 19.12.2011 - 5 T 646/11 (https://dejure.org/2011,5863)
LG Darmstadt, Entscheidung vom 19. Dezember 2011 - 5 T 646/11 (https://dejure.org/2011,5863)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 17 HFEG, § 1 HFEG, § 312 Nr 3 FamFG, § 327 FamFG, § 331 FamFG
    Zwangsbehandlung bei Unterbringung nach dem HFEG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zwangsbehandlung bei Unterbringung nach dem HFEG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2012, 901
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 23.03.2011 - 2 BvR 882/09

    Zwangsbehandlung im Maßregelvollzug

    Auszug aus LG Darmstadt, 19.12.2011 - 5 T 646/11
    § 17 Satz 1 und 2 des Hessischen Freiheitsentziehungsgesetzes (HFEG), der keine Voraussetzungen für eine erlaubte Zwangsbehandlung eines nach §§ 312 Nr. 3, 331 FamFG, 1 HFEG Untergebrachten regelt, ist mit Art. 2 Saz 2 GG und mit Art. 2 Abs. 2 Hessischer Verfassung nicht vereinbar ( im Anschluss an BVerfG , Beschluss vom 23.03.2011 - 2 BvR 882/09 sowie Beschluss vom 12.10.2011 - 2 BvR 633/11).

    aa ) Beschluss vom 23.03.2011 - 2 BvR 882/09 -, EuGRZ 2011, 321.

    Zur Qualifizierung einer medizinischen Zwangsbehandlung eines Untergebrachten als Eingriff in dessen Grundrecht aus Art. 2 Abs. 2 S 1 GG, das die körperliche Integrität des Grundrechtsträgers und damit auch das diesbezügliche Selbstbestimmungsrecht schützt vgl BVerfG, 23.03.201, 2 BvR 882/09, EuGRZ 2011, 321 .(Rn.35).

    Die Eingriffsermächtigung des § 8 Abs. 2 S 2 UbrgG BW 1991 genügt den in dem Beschluss des BVerfG (BVerfG, 23.03.2011,- 2 BvR 882/09-, EuGRZ 2011, 321) konkretisierten verfassungsrechtlichen Maßstäben nicht:.

    " 1. Die medizinische Zwangsbehandlung eines Untergebrachten greift in dessen Grundrecht aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG ein, das die körperliche Integrität des Grundrechtsträgersund damit auch das diesbezügliche Selbstbestimmungsrecht schützt (vgl. BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 23. März 2011 - 2 BvR 882/09 -, EuGRZ 2011, S. 321 ).

  • BVerfG, 12.10.2011 - 2 BvR 633/11

    Verfassungsbeschwerde eines im Maßregelvollzug Untergebrachten gegen medizinische

    Auszug aus LG Darmstadt, 19.12.2011 - 5 T 646/11
    § 17 Satz 1 und 2 des Hessischen Freiheitsentziehungsgesetzes (HFEG), der keine Voraussetzungen für eine erlaubte Zwangsbehandlung eines nach §§ 312 Nr. 3, 331 FamFG, 1 HFEG Untergebrachten regelt, ist mit Art. 2 Saz 2 GG und mit Art. 2 Abs. 2 Hessischer Verfassung nicht vereinbar ( im Anschluss an BVerfG , Beschluss vom 23.03.2011 - 2 BvR 882/09 sowie Beschluss vom 12.10.2011 - 2 BvR 633/11).

    bb) Beschluss vom 12.10.2011 - 2 BvR 633/11 (zitiert nach juris).

  • BVerfG, 18.08.2011 - 1 BvL 10/11

    Normenkontrollantrag zur Regelung der Vergütung von Berufsbetreuern unzulässig

    Auszug aus LG Darmstadt, 19.12.2011 - 5 T 646/11
    Da das Bundesverfassungsgericht in den zitierten Entscheidungen die Möglichkeit einer verfassungskonformen Auslegung verneint hat, hat das Betreuungsgericht (Amtsgericht) - soweit es die Rechtsansicht der Kammer teilen sollte - die Verfassungswidrigkeit nicht selbst feststellen und das Gesetz nicht anzuwenden, sondern hat dann im Rahmen eines Verfahrens (§ 327 FamFG) die Frage der Gültigkeit des § 17 HFEG dem Hessischen Staatsgerichtshof oder ggf. dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen (vgl. hierzu allgemein OLG Frankfurt, Beschluss vom 14.06.20110 - 20 W 132/10, abgedruckt NStZ 2011, 188 - zu § 19 Abs. 3 HSOG; zu den Anforderungen an den Vorlagebeschluss vgl. z.B. BVerfG, Beschluss vom 21.06.2011 - 2 BvL 15/08 - zitiert nach juris; sowie BVerfG, Beschluss vom 18.08.2011 - 1 BvL 10/11, abgedruckt FamRZ 2011, 1642-1644).
  • BVerfG, 21.06.2011 - 2 BvL 15/08

    Übertragung der Dienstleistung von Beamten auf freien Träger

    Auszug aus LG Darmstadt, 19.12.2011 - 5 T 646/11
    Da das Bundesverfassungsgericht in den zitierten Entscheidungen die Möglichkeit einer verfassungskonformen Auslegung verneint hat, hat das Betreuungsgericht (Amtsgericht) - soweit es die Rechtsansicht der Kammer teilen sollte - die Verfassungswidrigkeit nicht selbst feststellen und das Gesetz nicht anzuwenden, sondern hat dann im Rahmen eines Verfahrens (§ 327 FamFG) die Frage der Gültigkeit des § 17 HFEG dem Hessischen Staatsgerichtshof oder ggf. dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen (vgl. hierzu allgemein OLG Frankfurt, Beschluss vom 14.06.20110 - 20 W 132/10, abgedruckt NStZ 2011, 188 - zu § 19 Abs. 3 HSOG; zu den Anforderungen an den Vorlagebeschluss vgl. z.B. BVerfG, Beschluss vom 21.06.2011 - 2 BvL 15/08 - zitiert nach juris; sowie BVerfG, Beschluss vom 18.08.2011 - 1 BvL 10/11, abgedruckt FamRZ 2011, 1642-1644).
  • OLG Frankfurt, 14.06.2010 - 20 W 132/10

    Polizeiliche Gefahrenabwehr: Gerichtliche Verwerfungskompetenz bei

    Auszug aus LG Darmstadt, 19.12.2011 - 5 T 646/11
    Da das Bundesverfassungsgericht in den zitierten Entscheidungen die Möglichkeit einer verfassungskonformen Auslegung verneint hat, hat das Betreuungsgericht (Amtsgericht) - soweit es die Rechtsansicht der Kammer teilen sollte - die Verfassungswidrigkeit nicht selbst feststellen und das Gesetz nicht anzuwenden, sondern hat dann im Rahmen eines Verfahrens (§ 327 FamFG) die Frage der Gültigkeit des § 17 HFEG dem Hessischen Staatsgerichtshof oder ggf. dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen (vgl. hierzu allgemein OLG Frankfurt, Beschluss vom 14.06.20110 - 20 W 132/10, abgedruckt NStZ 2011, 188 - zu § 19 Abs. 3 HSOG; zu den Anforderungen an den Vorlagebeschluss vgl. z.B. BVerfG, Beschluss vom 21.06.2011 - 2 BvL 15/08 - zitiert nach juris; sowie BVerfG, Beschluss vom 18.08.2011 - 1 BvL 10/11, abgedruckt FamRZ 2011, 1642-1644).
  • OLG Karlsruhe, 05.07.2007 - 19 Wx 44/06

    Genehmigung einer Unterbringung: Unterbringung eines psychisch Erkrankten in

    Auszug aus LG Darmstadt, 19.12.2011 - 5 T 646/11
    Der gegenteilige Auffassung u.a. des OLG Karlsruhe (Beschluss vom 05.07.2007 - 19 Wx 44/06 - juris), die Frage, welche Medikamente der Betroffene im Einzelnen einzunehmen habe, betreffe nicht die Rechtmäßigkeit der Unterbringung als solcher, vermag sich die Kammer - unter Berücksichtigung der Ausführungen des Bundesgerichtshofs in seiner Entscheidung vom 01.02.2006 (NJW 2006, 1277-1281 = MedZ 2007, 104; kritisch: Dodegge NJW 2006, 1627;Ludyga FPR 2007, 104) - nicht anzuschließen.
  • BVerfG, 11.03.2008 - 1 BvR 2074/05

    Automatisierte Kennzeichenerfassung

    Auszug aus LG Darmstadt, 19.12.2011 - 5 T 646/11
    Gesetzlicher Regelung bedürfen in verfahrensrechtlicher nicht anders als in materieller Hinsicht die für die Verwirklichung der Grundrechte wesentlichen Fragen (vgl BVerfG, 11.03.2008, 1 BvR 2074/05, BVerfGE 120, 378 ).(Rn.72).
  • OLG Düsseldorf, 29.07.1994 - 3 Wx 406/94

    Gerichtliche Unterbringungsgenehmigung; Sachverständigengutachten;

    Auszug aus LG Darmstadt, 19.12.2011 - 5 T 646/11
    Der Bundesgerichtshof a.a.O., dem die Kammer seit Mai 2006 in ständiger Rechtsprechung (vgl. z.B. 5 T 241/07) folgt, hat insoweit darauf hingewiesen "dass in der Genehmigung einer Unterbringung nach § 1906 Abs. 1 Nr. 2 BGB die von dem Betreuten zu duldende Behandlung so präzise wie möglich anzugeben ist, weil sich nur aus diesen Angaben der Unterbringungszweck sowie Inhalt, Gegenstand und Ausmaß der von dem Betreuten zu duldenden Behandlung hinreichend konkret und bestimmbar ergeben (vgl. OLG Düsseldorf FamRZ 1995, 118); dazu gehören bei einer Behandlung durch Verabfolgung von Medikamenten in der Regel auch die möglichst genaue Angabe des Arzneimittels oder des Wirkstoffes und deren (Höchst-) Dosierung sowie Verabreichungshäufigkeit; insoweit kann es sich empfehlen, vorsorglich auch alternative Medikationen für den Fall vorzusehen, dass das in erster Linie vorgesehene Medikament nicht die erhoffte Wirkung hat oder vom Betreuten nicht vertragen wird.".
  • BGH, 01.02.2006 - XII ZB 236/05

    Zulässigkeit einer Vorlage an den BGH; Befugnis des Betreuers zur Einwilligung in

    Auszug aus LG Darmstadt, 19.12.2011 - 5 T 646/11
    Der gegenteilige Auffassung u.a. des OLG Karlsruhe (Beschluss vom 05.07.2007 - 19 Wx 44/06 - juris), die Frage, welche Medikamente der Betroffene im Einzelnen einzunehmen habe, betreffe nicht die Rechtmäßigkeit der Unterbringung als solcher, vermag sich die Kammer - unter Berücksichtigung der Ausführungen des Bundesgerichtshofs in seiner Entscheidung vom 01.02.2006 (NJW 2006, 1277-1281 = MedZ 2007, 104; kritisch: Dodegge NJW 2006, 1627;Ludyga FPR 2007, 104) - nicht anzuschließen.
  • BVerfG, 19.07.2017 - 2 BvR 2003/14

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Zwangsbehandlung im Rahmen der

    c) Diese - zur Zwangsbehandlung im Maßregelvollzug entwickelten - Maßgaben sind auf die Zwangsbehandlung im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Unterbringung zu übertragen (vgl. BVerfGK 19, 286 unter Bezugnahme auf BVerfGE 128, 282; zur Übertragbarkeit vgl. LG Darmstadt, Beschluss vom 19. Dezember 2011 - 5 T 646/11 -, juris, Rn. 39 ff.; LG Verden, Beschluss vom 3. Dezember 2012 - 1 T 163/12 -, juris, Rn. 10; LG Berlin, Urteil vom 28. Januar 2015 - 86 O 88/14 -, juris, Rn. 53 ff.; Olzen/Metzmacher, BtPrax 2011, S. 233 ; Dodegge, NJW 2012, S. 3694 ; Diener, Patientenverfügungen psychisch kranker Personen und fürsorglicher Zwang, 2013, S. 193 ff.; Henking/Mittag, JR 2013, S. 341 ; Henking/Mittag, BtPrax 2014, S. 115 f.; Budde, in: Keidel, FamFG, 19. Auflage 2017, § 312 Rn. 9).
  • LG Darmstadt, 14.03.2012 - 5 T 128/11

    Betreuung: Betreten der Wohnung durch den Betreuer gegen den Willen des

    - Ob ggf. in der Zukunft zum Wohl der Betroffenen auch auf der geschlossener Station eine zwangsweise Medikation angezeigt ist, bedarf im Rahmen der Prüfung der Notwendigkeit u.a. der Aufgabenkreise Wohnungsangelegenheiten und Vermögenssorge ebenso keiner weiteren Erörterung, wie die Frage, ob unter Berücksichtigung der Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts (u.a. Beschlüsse vom 23.03.2011 - 2 BvR 882/09 -, und 12.10.2011 - 2 BvR 633/11 ) eine Zwangsbehandlung im Rahmen einer Unterbringung nach § 1906 Abs. 1 BGB keine hinreichende gesetzliche Ermächtigungsgrundlage hat ( so z.B. LG Stuttgart, Beschluss vom 16.02.2012 - 2 T 35/12 ; AG Frankfurt/Main, Beschluss vom 29.02.2012 - 49 XVII HOF 399/11- zitiert jeweils nach juris; a.A. Kammerbeschluss 5 T 646/11 vom 23.11.2011 - juris - dort unter 3a, in dem allein die Unzulässigkeit der Zwangsmedikation im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Unterbringung nach § 17 Hessisches Freiheitsentziehungsgesetz - HFEG - festgestellt wurde).
  • AG Offenbach, 26.06.2012 - 14 XVII 990/08

    Zur Zulässigkeit der Zwangsbehandlung psychisch kranker Menschen gem. § 1906 Abs.

    Während z.B. das Landgericht Darmstadt (19.12.2011, 5 T 646/11) in einem ausführlichen obiter dictum auf die Verfassungswidrigkeit des HFEG verwies, dabei aber von der Fortgeltung der Ermächtigung zur betreuungsrechtlichen Zwangsbehandlung zwecks Heilbehandlung ausging, stellte das AG Frankfurt in seiner Entscheidung vom 29.2.2012 (49 XVIII HOF 399/12) insofern konsequent die Verfassungswidrigkeit beider Normen fest.
  • AG Frankfurt/Main, 29.02.2012 - 49 XVII HOF 399/12

    Betreuungsverfahren: Betreuerbestellung für die Zwangsmedikation einer

    Da auch das Hessische Freiheitsentziehungsgesetz (HFEG) nicht im Geringsten den Anforderungen an ein hinreichend bestimmtes Gesetz für eine Zwangsbehandlung genügt (hierzu: LG Darmstadt, Beschluss v. 19.12.2011, 5 T 646/11 - zitiert aus juris) ist eine Zwangsbehandlung in Hessen nach der aktuellen Gesetzeslage nicht möglich.
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