Rechtsprechung
LG Detmold, 18.06.2013 - 1 O 230/12 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Honorarforderung aus zahnärztlichem Behandlungsvertrag, Paradontalbehandlung, Kürzung der Rechnung wegen fehlender Abrechenbarkeit nach HOÄ und HOZ
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Honorarforderung aus zahnärztlichem Behandlungsvertrag, Paradontalbehandlung, Kürzung der Rechnung wegen fehlender Abrechenbarkeit nach HOÄ und HOZ
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Honorarforderung für eine Parodontalbehandlung und Abrechenbarkeit nach HOÄ/HOZ
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- rpmed.de (Entscheidungsbesprechung)
Zur Aufklärungspflicht des Zahnarztes über Zusatzkosten
Verfahrensgang
- LG Detmold, 18.06.2013 - 1 O 230/12
- OLG Hamm, 27.06.2017 - 26 U 109/13
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 14.01.1992 - VI ZR 120/91
Freisetzung einer chemischen Substanz (Äthylacrylat) nach einem Störfall in einer …
Auszug aus LG Detmold, 18.06.2013 - 1 O 230/12
Denn bei unbedeutenden Eingriffen entfällt der Anspruch auf Schmerzensgeld, wenn das Wohlbefinden des Verletzten nur kurzfristig und unerheblich beeinträchtigt wurde (BGH NJW 1992, 1043). - OLG Düsseldorf, 20.05.1999 - 8 U 181/98
Aufklärungspflichten eines Zahnarztes über die Behandlungskosten
Auszug aus LG Detmold, 18.06.2013 - 1 O 230/12
Der Zahnarzt genügt seinen nebenvertraglichen Aufklärungspflichten hinsichtlich zusätzlicher, vom Patienten selbst zu tragender Kosten grundsätzlich bereits durch Fertigung eines Heil- und Kostenplans, den der Patient vor Aufnahme der Behandlung abwarten und an dem er sich wegen der Kosten orientieren kann (OLG Düsseldorf, NJW-RR 2000, 906). - OLG Nürnberg, 16.07.2004 - 5 U 2383/03
Zur ärztliche Aufklärung vor dem Einsetzen einer Hüftkopfendoprothese und zum …
Auszug aus LG Detmold, 18.06.2013 - 1 O 230/12
Der Nachweis einer besonders groben, in der Regel vorsätzlichen und strafbaren Pflichtverletzung aus dem ärztlichen Behandlungsvertrag - nur bei einer solchen kommt der Verlust des Honoraranspruchs unter dem Gesichtspunkt der unzulässigen Rechtsausübung (§ 242 BGB) in Betracht (vgl. OLG O NJW-RR 2004, 1543) -, ist dem Beklagten nicht gelungen. - BGH, 20.05.1992 - VIII ZR 240/91
Stillschweigende Einwilligung des Patienten in Weitergabe von …
Auszug aus LG Detmold, 18.06.2013 - 1 O 230/12
Der Betroffene muss daher die Bedeutung und Tragweite seiner Entscheidung überblicken und muss eine im wesentlichen zutreffende Vorstellung davon haben, worin er einwilligt (BGH NJW 1992, 2348). - OLG Braunschweig, 13.09.2012 - 1 U 31/11
Zur rechtssicheren Gestaltung von Forderungsabtretung bei Arztpraxis
Auszug aus LG Detmold, 18.06.2013 - 1 O 230/12
So unterscheidet sich etwa der Wortlaut der Erklärung, der dem Urteil des OLG B vom 13.09.2012 (1 U 31/11) zugrundelag, vom hier in Rede stehenden Wortlaut der PVS-Erklärung ganz erheblich.