Rechtsprechung
   LG Dortmund, 17.12.2009 - 2 O 399/09   

Volltextveröffentlichungen (5)

mehr
  • RA Kotz

    Krankenversicherungsvertrag - vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)

Besprechungen u.ä. (2)

  • kanzlei-klumpe.de , S. 8 (Entscheidungsbesprechung)

    Zu den formellen und materiellen Anforderungen einer Belehrungspflicht nach § 19 Abs. 5 Satz 1 VVG 2008

  • rechtsanwalt-alexander-mummenhoff.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Wenn die Versicherung zurücktritt oder kündigt, weil der Versicherungsantrag nicht zutreffend ausgefüllt worden sein soll

Sonstiges (2)

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Praxishinweis zum Urteil des LG Dortmund vom 17.12.2009, Az.: 2 O 399/09 (Anforderungen an die Belehrung nach § 19 Abs. 5 VVG)" von RA Andreas Aurin, original erschienen in: VuR 2010, 191 - 192.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Zusammenfassung von "Anmerkung zum Urteil des LG Dortmund vom 17.12.2009, AZ.: 2 O 399/09, n. rkr.(Anforderungen an den Hinweis nach § Abs. 5 S .1 VVG über die Rechtsfolgen einer vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung)" von RiLG Dr. Sven Marlow, original erschienen in: VersR 2010, 465 - 469.

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW-RR 2010, 1260
  • VersR 2010, 465



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Wird zitiert von ... (5)  

  • LG Dortmund, 10.03.2011 - 2 O 105/10  
    Wie das erkennende Gericht bereits in seinem rechtskräftigen Urteil vom 17.12.2009 - 2 O 399/09 - (Versicherungsrecht 2010, 465 mit Anm. Marlow und Anm. Steinborn in jurPR-Versicherungsrecht 6/2010 Anm. 1) ausgeführt hat, kann der nach § 19 Abs. 5 Satz 1 VVG erforderliche Hinweis auf die Rechtsfolgen einer vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung die vom Gesetzgeber beabsichtigte Warnfunktion nur erfüllen, wenn sich der Hinweis von weiteren Textteilen, zwischen die er eingefügt worden ist, so deutlich abhebt, dass er von einem durchschnittlich sorgfältigen Antragsteller nicht überlesen wird.

    Die Kammer hat dazu in ihrer bereits erwähnten und in Versicherungsrecht 2010, 465 veröffentlichten Entscheidung ausgeführt, dass der nach § 19 Abs. 5 Satz 1 VVG erforderliche Hinweis inhaltlich eine nicht nur zutreffende, sondern auch unter Berücksichtigung der Warnfunktion des Hinweises möglichst umfassende, unmissverständliche aus dem Verständnis des Antragstellers eindeutige Belehrung erfordert.

  • LG Dortmund, 24.02.2011 - 2 O 250/10  
    Wie das erkennende Gericht bereits in seinem rechtskräftigen Urteil vom 17.12.2009 - 2 O 399/09 - (VersR 2010, 465 mit Anm. Marlow und Anm. Steinborn in JurisPR-VersR 6/2010 Anm. 1) ausgeführt hat, kann der nach § 19 Abs. 5 S. 1 VVG erforderliche Hinweis auf die Rechtsfolgen einer vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung die vom Gesetzgeber beabsichtigte Warnfunktion nur erfüllen, wenn sich der Hinweis von weiteren Textteilen, zwischen die er eingefügt worden ist, so deutlich abhebt, dass er von einem durchschnittlich sorgfältigen Antragsteller nicht überlesen wird.

    Die Kammer hat dazu in ihrer bereits erwähnten und in VersR 2010, 465 veröffentlichten Entscheidung ausgeführt, dass der nach § 19 Abs. 5 S. 1 VVG erforderliche Hinweis inhaltlich eine nicht nur zutreffende, sondern auch unter Berücksichtigung der Warnfunktion des Hinweises möglichst umfassende, unmissverständliche und aus dem Verständnis des Antragstellers eindeutige Belehrung erfordert.

  • LG Dortmund, 02.01.2013 - 2 O 213/12  
    Wie die Kammer bereits in seiner Entscheidung vom 17.12.2009 - 2 O 399/09 (VersR 2010, 465) ausgeführt hat, kann der nach § 19 Abs. 5 VVG erforderliche Hinweis die vom Gesetzgeber beabsichtigte Warnfunktion nur erfüllen, wenn sich der Hinweis von weiteren Textteilen, zwischen denen er eingefügt ist, so deutlich abhebt, dass er von einem durchschnittlichen Antragsteller nicht überlesen wird.
mehr
  • LG Dortmund, 19.01.2011 - 2 O 192/10  

    Keine Leistungsfreiheit bei Verzug mit der Erstprämie bei fehlender

    Zwar wird man es als ausreichend ansehen können, wenn der erforderliche Hinweis durch einen in Schrifttyp und/oder Farbe hervorstechenden Hinweis erteilt wird, ohne dass dieser auf einem separaten Schriftstück enthalten sein muss (vgl. Landgericht Dortmund Versicherungsrecht 2010, 465 zu § 19 Abs. 5 VVG n.F. m.w.N.).
  • LG Dortmund, 24.02.2012 - 2 O 144/11  
    Nach zutreffender Auffassung bedarf es einer Belehrung bei einem arglistig handelnden Versicherungsnehmer nicht (Looschelders a.a.O., § 19, Rn. 72; LG Dortmund VersR 2010, 465 (467); Felsch in Rüffer/Halbach/Schimikowski, VVG 2009, § 28 Rn. 198, Marlow VersR 2007, 43 (47); a.A. Knappmann VersR 2011, 724).
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