Rechtsprechung
   LG Dortmund, 19.03.2007 - 18 AktE 5/03   

Volltextveröffentlichungen (5)

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  • rws-verlag.de

    Zur Unternehmensbewertung im Spruchverfahren ("Grohe")

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur Unternehmensbewertung im Spruchverfahren ("Grohe")

Kurzfassungen/Presse (4)

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Durch Umwandlungsbeschluss ausgeschlossene Inhaber von Vorzugsaktien erhalten regelmäßig eine höhere Barabfindung als Inhaber von Stammaktien

  • Verlag Dr. Otto Schmidt (Kurzinformation)

    Durch Umwandlungsbeschluss ausgeschlossene Inhaber von Vorzugsaktien erhalten regelmäßig eine höhere Barabfindung als Inhaber von Stammaktien

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Landgericht verdoppelt die Abfindung für ausscheidende Aktionäre

  • Jurion(Abodienst) (Verschiedene Textarten)

    Bei der Unternehmensbewertung zur Berechnung des Abfindungsbetrages bei einer Formumwandlung kann der Prognosezeitraum im Jahr vor der Hauptversammlung beginnen

Sonstiges

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Zusammenfassung von "Zu aktuellen Fragen der Unternehmensbewertung im Spruchverfahren" von RA Dr. Jonas Wittgens, LLP und RA Dr. Julian Redeke, LLP, original erschienen in: ZIP 10/2007, 2015 - 2020.

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • ZIP 2007, 2029
  • WM 2007, 938



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Wird zitiert von ... (3)  

  • OLG Stuttgart, 19.03.2008 - 20 W 3/06  

    Spruchstellenverfahren: Antragsberechtigung bei Veräußerung von Anteilen nach

    Erforderlich ist, dass einzelnen Anteilsinhabern (im Gegensatz zu allen) oder den Inhabern besonderer Rechte bestimmte Rechte gewährt oder genommen werden (OLG Düsseldorf NZG 2005, 280, 282; LG Dortmund ZIP 2007, 2029, 2034; Bärwaldt in Semler/Stengel, UmwG, 2. Aufl., § 196 Rn. 2, 11 f.; Fronhöfer in Widmann/Mayer, UmwG, Stand 6/07, § 196 Rn. 5; Decher in Lutter, a.a.O., 3. Aufl., § 196 Rn. 10 f.; Meister/Klöcker, a.a.O., § 196 Rn. 9; Meyer-Landrut/Kiem WM 1997, 1413, 1420; Wittgens/Redeke ZIP 2007, 2015, 2019; vgl. auch Kruse WM 2003, 1843, 1848).

    Nach der Gesetzessystematik muss sich ein Anteilseigner entscheiden, ob er entweder die Grundsatzentscheidung über den Formwechsel als solche angreifen oder aber aus der Gesellschaft gegen Gewährung der Barabfindung, die seine Interessen ausreichend sichert, ausscheiden will (OLG Düsseldorf NZG 2005, 280, 282; LG Dortmund ZIP 2007, 2029, 2034; Wittgens/Redeke, a.a.O., S. 2019).

  • FG Hamburg, 28.04.2009 - 3 K 43/09  

    Bewertung und Verwirkung von Schenkungssteuer nach überlanger Einspruchsdauer

    d) Das gilt auch für die Frage eines über die vorliegenden Erkenntnisse (oben A II 1) hinausgehenden Margendrucks oder für die Bewertung nicht mehr betriebsnotwendiger Teile des Betriebsvermögens mit dem Liquidationswert (vgl. LG Dortmund vom 19. März 2007 18 AktE 5/03, Wertpapier-Mitteilungen --WM-- 2007, 938).
  • LG Hagen, 30.08.2005 - 21 O 54/05  

    Handelsrecht Gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten

    Wegen der Angemessenheit der seinerzeit den Aktionären, die dem Formwechsel widersprochen haben, angebotenen Barabfindung in Höhe von 12, 70 Euro je Stück ist außerdem beim Landgericht Dortmund unter dem Aktenzeichen 18 AktE 5/03, ein Spruchverfahren anhängig.
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