Rechtsprechung
   LG Dortmund, 23.11.2010 - 1 O 125/09   

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • lto.de (Kurzinformation)

    Schadensersatzanspruch aus sittenwidriger Schädigung bei Prospektwerbung für Fondsbeitritt mit tatsächlich nicht existenter Baugenehmigung




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Wird zitiert von ... (2)  

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.01.2012 - 1 O 4/12  

    Zur Unzulässigkeit von Untätigkeitsbeschwerden

    Hinsichtlich etwaiger außergerichtlicher Kosten gilt Folgendes: Beim Untätigkeitsbeschwerdeverfahren handelt es sich vergleichbar mit einem Beschwerdeverfahren betreffend die erstinstanzliche Aussetzung eines Verfahrens nach § 94 VwGO (vgl. hierzu OVG Greifswald, Beschl. v. 05.02.2010 - 1 O 125/09 - Beschl. v. 09.03.2010 - 2 O 6/10 -, juris; VGH Kassel, Beschl. v. 11.12.2009 - 6 E 2989/09 -, juris; Beschl. v. 15.01.2004 - 4 TG 3441/03 -, juris; OVG Lüneburg, Beschl. v. 17.11.2009 - 8 OB 203/09 -, juris) um ein nichtstreitiges Zwischenverfahren, in dem sich die Beteiligten nicht als Gegner gegenüberstehen.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 09.03.2010 - 2 O 6/10  

    Aussetzung des Verfahrens; Beschwerde; Kosten

    Die Beendigung dieses Beschwerdeverfahrens führt nicht zu einem Abschluss des Verfahrens insgesamt, sondern nur zur Fortsetzung des Verfahrens in erster Instanz (vgl. VGH München, Beschl. v. 09.07.2007 - 26 C 06.3297 -, zit. nach juris Rn. 10; OVG Greifswald, Beschl. v. 05.02.2010 - 1 O 125/09 -, m.w.N.).
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