Rechtsprechung
| LG Duisburg, 18.05.2010 - 13 S 58/10 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Mietrecht - AGB: Ausschluss von § 536a BGB zulässig!
Kurzfassungen/Presse (5)
- info-m.de (Leitsatz)
Haftung des Vermieters: Muss der Vermieter die Wasserrohre regelmäßig überprüfen lassen?
- info-m.de (Leitsatz)
Kaution: Welche Ansprüche umfasst der Sicherungszweck?
- mietkaution.org (Kurzinformation)
Mietsicherheit nicht für Rechtsanwaltskosten
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Vermieter muss Wasserrohre nicht regelmäßig inspizieren - Wasserschäden zählen zu den allgemeinen Lebensrisiken
- lto.de (Kurzinformation)
Kein Schadensersatz, wenn Wasserschaden bereits zu Beginn des Mietverhältnisses auftritt, diese Haftung aber im Mietvertrag abbedungen wurde
Besprechungen u.ä. (2)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Keine Pflicht des Vermieters, Wasserrohre regelmäßig einer Inspektion zu unterziehen! (IMR 2010, 274)
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Mietsicherheit dient nicht der Absicherung von Kosten der Rechtsverteidigung! (IMR 2010, 273)
Verfahrensgang
- AG Dinslaken, 08.02.2010 - 33 C 112/09
- AG Duisburg, 08.02.2010 - 33 C 112/09
- LG Duisburg, 18.05.2010 - 13 S 58/10
Zeitschriftenfundstellen
- IMR 2010, 273
- IMR 2010, 274
Wird zitiert von ...
- LG Saarbrücken, 27.05.2011 - 13 S 25/11 Unter diesen Umständen hätte ein Idealfahrer bereits den Beginn der Fahrbewegung als Reaktionsaufforderung für eine Bremsung genutzt (vgl. nur Kammer, Urteil vom 10.12.2010 - 13 S 58/10).
Auf einem Parkplatz, dem - wie im Streitfall - der eindeutige Straßencharakter fehlt und der daher allein dem ruhenden Verkehr dient, ist der Schutzzweck des § 9 Abs. 5 StVO nicht unmittelbar betroffen, denn es muss dort anders als im fließenden Verkehr jederzeit mit rangierenden und damit auch rückwärts fahrenden Fahrzeugen gerechnet werden (vgl. Kammer, Urteil vom 09.07.2010 - 13 S 61/10, Schaden-Praxis 2011, 106 und zuletzt Urteil vom 10.12.2010 aaO, jeweils mwN.).
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