Rechtsprechung
   LG Duisburg, 18.05.2010 - 13 S 58/10   

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • info-m.de (Leitsatz)

    Haftung des Vermieters: Muss der Vermieter die Wasserrohre regelmäßig überprüfen lassen?

  • info-m.de (Leitsatz)

    Kaution: Welche Ansprüche umfasst der Sicherungszweck?

  • mietkaution.org (Kurzinformation)

    Mietsicherheit nicht für Rechtsanwaltskosten

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  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Vermieter muss Wasserrohre nicht regelmäßig inspizieren - Wasserschäden zählen zu den allgemeinen Lebensrisiken

  • lto.de (Kurzinformation)

    Kein Schadensersatz, wenn Wasserschaden bereits zu Beginn des Mietverhältnisses auftritt, diese Haftung aber im Mietvertrag abbedungen wurde

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Pflicht des Vermieters, Wasserrohre regelmäßig einer Inspektion zu unterziehen! (IMR 2010, 274)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Mietsicherheit dient nicht der Absicherung von Kosten der Rechtsverteidigung! (IMR 2010, 273)

Verfahrensgang

  • AG Dinslaken, 08.02.2010 - 33 C 112/09
  • AG Duisburg, 08.02.2010 - 33 C 112/09
  • LG Duisburg, 18.05.2010 - 13 S 58/10

Zeitschriftenfundstellen

  • IMR 2010, 273
  • IMR 2010, 274



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Wird zitiert von ...  

  • LG Saarbrücken, 27.05.2011 - 13 S 25/11  
    Unter diesen Umständen hätte ein Idealfahrer bereits den Beginn der Fahrbewegung als Reaktionsaufforderung für eine Bremsung genutzt (vgl. nur Kammer, Urteil vom 10.12.2010 - 13 S 58/10).

    Auf einem Parkplatz, dem - wie im Streitfall - der eindeutige Straßencharakter fehlt und der daher allein dem ruhenden Verkehr dient, ist der Schutzzweck des § 9 Abs. 5 StVO nicht unmittelbar betroffen, denn es muss dort anders als im fließenden Verkehr jederzeit mit rangierenden und damit auch rückwärts fahrenden Fahrzeugen gerechnet werden (vgl. Kammer, Urteil vom 09.07.2010 - 13 S 61/10, Schaden-Praxis 2011, 106 und zuletzt Urteil vom 10.12.2010 aaO, jeweils mwN.).

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