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   LG Essen, 10.10.2013 - 4 O 226/13   

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https://dejure.org/2013,36320
LG Essen, 10.10.2013 - 4 O 226/13 (https://dejure.org/2013,36320)
LG Essen, Entscheidung vom 10.10.2013 - 4 O 226/13 (https://dejure.org/2013,36320)
LG Essen, Entscheidung vom 10. Oktober 2013 - 4 O 226/13 (https://dejure.org/2013,36320)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • JurPC

    Keine Wettbewerbswidrigkeit der Werbung einer Anwaltskanzlei mit "kostenloser Erstberatung"

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Werbung eines Rechtsanwalts bei Anbieten einer kostenlosen Erstberatung im Bereich des Filesharings; Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch gegen einen Rechtsanwalt wegen Verstoßes gegen Mindestpreisvorschriften im Zusammenhang mit einer ...

  • Anwaltsblatt

    § 49b BRAO, § 4 RVG, § 3 UWG 2004, § 4 UWG 2004
    Rechtsanwalt darf kostenlose Erstberatung erbringen und bewerben

  • BRAK-Mitteilungen

    Werbung mit kostenloser Erstberatung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Anwälte dürfen kostenlos beraten

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Rechtsanwalt darf mit kostenloser Ersteinschätzung werben

  • Jurion (Kurzinformation)

    Anbieten einer kostenlosen anwaltlichen Erstberatung im Bereich des Filesharings zulässig

  • Anwaltsblatt (Leitsatz)

    § 49b BRAO, § 4 RVG, § 3 UWG 2004, § 4 UWG 2004
    Rechtsanwalt darf kostenlose Erstberatung erbringen und bewerben

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    "Kostenlose Erstberatung" bei Internet-Anwaltswerbung für Beratung in P2P-Abmahnfällen nicht wettbewerbswidrig

  • dr-wachs.de (Kurzinformation)

    Anwalt darf mit "Kostenloser Erstberatung” werben

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Anwalt darf mit kostenloser Erstberatung werben

  • internetrecht-freising.de (Kurzinformation)

    Werbung mit "kostenloser Erstberatung (Filesharing) nicht wettbewerbswidrig

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Werbung mit "kostenloser Erstberatung (Filesharing) nicht wettbewerbswidrig

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Werbung mit "kostenloser Erstberatung (Filesharing) nicht wettbewerbswidrig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Rechtsanwalt darf mit kostenloser Erstberatung werben - Werbung verstößt nicht gegen den Wettbewerb

Besprechungen u.ä.

Papierfundstellen

  • NJW 2014, 32
  • NJW-RR 2014, 379
  • MMR 2014, 184
  • AnwBl 2014, 275
  • AnwBl Online 2014, 104
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Stuttgart, 28.12.2006 - 2 U 134/06

    Anwaltliches Berufsrecht: Zulässigkeit der Werbung eines Rechtsanwalts für die

    Auszug aus LG Essen, 10.10.2013 - 4 O 226/13
    Es gibt aber keine bestimmte gesetzliche Gebühr für eine außergerichtliche Beratung (mehr), so dass in diesem Bereich eine Gebührenvereinbarung nicht gegen § 49b I 1 BRAO verstoßen kann (OLG Stuttgart, Urteil vom 28.12.2006 - 2 U 134/06 - Rn. 28, NJW 2007, 924; Anwaltsgerichtshof Berlin, Beschluss vom 22.11.2006 - II AGH 40/06 - Rn. 19; Anwaltsgericht München, Urteil vom 01.02.2010 - 3 AnwG 51/09, anders noch Kammergericht Berlin, Beschluss vom 02.07.2002 - 5U 96/02, von der Klägerin angeführt, aber zur alten Rechtslage ergangen).

    aa) Seit der Änderung des RVG durch Art. 5 KostRMoG mit Wirkung zum 01.07.2006 sind die bis dahin vorgesehenen gesetzlichen Gebühren für einen mündlichen oder schriftlichen Rat oder eine Auskunft (Beratung) ersatzlos weggefallen, mit der Folge, dass das RAVG für die außergerichtliche Beratung seit diesem Zeitpunkt keine konkret bestimmte gesetzliche Gebühr mehr vorsieht (OLG Stuttgart, Urteil vom 28.12.2006 - 2 U 134/06 - Rn. 22, NJW 2007, 924, mwN).Stattdessen soll der Rechtsanwalt nunmehr gemäß § 34 I 1 RVG auf eine Gebührenvereinbarung hinwirken.

    Liegt hingegen eine Gebührenvereinbarung gleich in welcher Höhe vor, so besteht von vornherein kein gesetzlicher Anspruch auf Gebühren nach § 34 I 2 RVG i.V.m. § 612 II BGB, so dass ein solcher auch nicht durch die Gebührenvereinbarung unterschritten werden kann (OLG Stuttgart, Urteil vom 28.12.2006 - 2 U 134/06 - Rn. 29, NJW 2007, 924).

    Im Falle des § 34 II 1 RVG besteht aber gerade keine gesetzliche Vergütung (OLG Stuttgart, Urteil vom 28.12.2006 - 2 U 134/06 - Rn. 32, zu § 4 RVG in der bis zum 01.07.2004 gültigen Fassung, NJW 2007, 924).§ 4 I 2RVG ist auch nicht analog anzuwenden, da keine planwidriger Regelungslücke vorliegt, im Gegenteil der Gesetzgeber bewusst keine Mindestvergütung für die außergerichtliche Beratungstätigkeit mehr vorgesehen hat, sondern diesen Bereich der freien Vertragsgestaltung der Parteien überlassen wollte (OLG Stuttgart, Urteil vom 28.12.2006 - 2 U 134/06 - Rn. 34, zu § 4 RVG in der bis zum 01.07.2004 gültigen Fassung, NJW 2007, 924).

    Vor diesem Hintergrund erschließt sich nicht, dass das Angebot des Beklagten geeignet sein könnte, die Klägerin vom Markt zu verdrängen (OLG Stuttgart, Urteil vom 28.12.2006 - 2 U 134/06 - Rn. 52, NJW 2007, 924).

  • AnwG München, 01.02.2010 - 3 AnwG 51/09

    Berufspflichten eines Rechtsanwalts: Zulässigkeit der kostenlosen telefonischen

    Auszug aus LG Essen, 10.10.2013 - 4 O 226/13
    Dies sei anders als zum Beispiel in dem von dem Beklagten angeführten Urteil des Anwaltsgerichts München vom 01.02.2010 - 3 AnwG 51/09 - in dem es nur um eine kurze telefonische Erstberatung gegangen sein.Es gehe hier auch nicht - anders, als im ebenfalls von dem Beklagten angeführten Beschluss des Anwaltsgerichtshof Berlin vom 22.11.2006 - II AGH 40/06 - um Hartz-IV-Empfänger, für die wegen der Möglichkeit der Beratungshilfe besondere Regelungen gelten würden.§ 4 I RVG erlaube die Vereinbarung einer niedrigeren Vergütung als der gesetzlichen, aber nicht, von vornherein gänzlich auf das Honorar zu verzichten.Nach § 34 I 1 RVG gebe es zwar keine gesetzliche Gebühr mehr für die Erstberatung.

    Es gibt aber keine bestimmte gesetzliche Gebühr für eine außergerichtliche Beratung (mehr), so dass in diesem Bereich eine Gebührenvereinbarung nicht gegen § 49b I 1 BRAO verstoßen kann (OLG Stuttgart, Urteil vom 28.12.2006 - 2 U 134/06 - Rn. 28, NJW 2007, 924; Anwaltsgerichtshof Berlin, Beschluss vom 22.11.2006 - II AGH 40/06 - Rn. 19; Anwaltsgericht München, Urteil vom 01.02.2010 - 3 AnwG 51/09, anders noch Kammergericht Berlin, Beschluss vom 02.07.2002 - 5U 96/02, von der Klägerin angeführt, aber zur alten Rechtslage ergangen).

  • BGH, 31.01.1979 - I ZR 21/77

    Verkauf unter Einstandspreis I

    Auszug aus LG Essen, 10.10.2013 - 4 O 226/13
    Dies gilt auch für Fälle, in denen die Anlockwirkung von einem Dumping-Preis ausgeht (grundlegend BGH, Urteil vom 31.01.1979 - I ZR 21/77 - Rn. 16).Unlauter ist eine derartige Preisgestaltung erst dann, wenn sie mit der Zielsetzung erfolgt, den Wettbewerber zu verdrängen oder gar zu vernichten, wofür hier nichts ersichtlich ist.
  • BGH, 30.09.2004 - I ZR 261/02

    Telekanzlei

    Auszug aus LG Essen, 10.10.2013 - 4 O 226/13
    a)Bei den berufsrechtlichen Mindestpreisvorschriften der BRAO und des RVG handelt es sich um Marktverhaltensregeln im Sinne von § 4 Nr. 11 UWG (BGH, Urteil vom 30.09.2004 - I ZR 261/02 - Rn. 42).
  • BGH, 03.07.2017 - AnwZ (Brfg) 42/16

    Berufspflichtenverstoß des Rechtsanwalts: Kostenlose Erstberatung für

    In der Rechtsprechung der Anwaltsgerichtshöfe (AGH Berlin, AnwBl. 2007, 375, 376; AGH Hamm, NJW-RR 2014, 1335, 1336; AGH Hamm, AnwBl. 2016, 767, 768), der Zivilgerichte in Wettbewerbssachen (OLG Stuttgart, NJW 2007, 924, 925; LG Essen, NJW-RR 2014, 379, 380) und in der überwiegenden Kommentar- und Aufsatzliteratur (von Seltmann in Gaier/Wolf/Göcken, Anwaltliches Berufsrecht, 2. Aufl., § 49b BRAO Rn. 30; Kleine-Cosack, BRAO, 7. Aufl., § 49b Rn. 9; Schneider/Wolf/Onderka, RVG, 7. Aufl., § 4 Rn. 17; Wedel, JurBüro 2007, 623, 624; Himmelsbach, GRUR-Prax 2014, 399; Ring, DStR 2016, 2423; Fölsch, MDR 2016, 133, 135; vgl. auch Bischof in Bischof/Jungbauer/Bräuer/Klipstein/Klüsener/Uher, RVG, 7. Aufl., § 4 Rn. 7; Hartung in Hartung/Schons/Enders, RVG, 3. Aufl., § 34 Rn. 37; Feuerich/Weyland/Brüggemann, BRAO, 9. Aufl., § 49b Rn. 9) wird eine kostenlose Erstberatung daher für zulässig gehalten.
  • AGH Nordrhein-Westfalen, 09.05.2014 - 1 AGH 3/14

    Vereinbarung einer Nullgebühr für die Erstberatung zulässig?

    Nach Auffassung des Senats ist aus dem Inhalt der Regelung des § 34 RVG der Schluss zu ziehen, dass der Bereich der Beratung mangels gesetzlicher Gebührenregelung insgesamt nicht dem Verbot der Gebührenunterschreitung unterliegt (Feuerich/Weyland/Weyland, § 49b BRAO, Rdnr. 18c, 24 bis 29 m.w.N., OLG Stuttgart, NJW 2007, 924; LG Essen, NJW-RR 2014, 379).
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