Rechtsprechung
   LG Frankfurt/Main, 09.11.2000 - 2-03 O 365/00   

Volltextveröffentlichungen (3)

  • aufrecht.de

    Internetapotheke

  • archive.org

    Internetapotheke geschlossen I

  • Kommunikation & Recht(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Arzneimittelversand über Internetapotheke verstößt gegen Arzneimittelrecht

Kurzfassungen/Presse

  • archive.org (Pressemitteilung)

    Internetapotheke geschlossen

Besprechungen u.ä. (2)

  • digi-info.de (Entscheidungsanmerkung)

    §§ 43 I, 73 I AMG; §§ 3 a, 8 II, 10 HWG
    Der Versand von Arzneimittel über das Internet ist verboten

  • EWiR-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 2,90 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Unzulässigkeit der Versendung online bestellter Medikamente nach Deutschland ("Doc Morris I")

Zeitschriftenfundstellen

  • K&R 2001, 153



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Wird zitiert von ... (3)  

  • KG, 29.05.2001 - 5 U 10150/00  

    Internet-Versand apothekenpflichtiger Arzneimittel durch niederländischen

    Schließlich bringt der Antragsgegner die Medikamente auch im Wege des Versandes in Verkehr, denn die Arzneimittel werden nicht unmittelbar in den Apothekenräumen an den Verbraucher ausgehändigt, sondern auf Veranlassung des Verkäufers zunächst an einen anderen Ort als an den Ort der Verkaufsniederlassung gebracht, von wo aus sie dann erst dem Endverbraucher übergeben werden (Landgericht Frankfurt a M., Urteil vom 9. November 2000, Az 2-03 O 365/00).
  • SG Münster, 21.06.2002 - S 11 KR 79/02  

    Medikamente aus den Niederlanden: Keine Kostenerstattung

    Es liegt nach wie vor ein (verbotenes) in Verkehr bringen außerhalb einer Apotheke vor, was zu verbieten das Anliegen des Gesetzgebers war (s.a. OLG Frankfurt, Urt. v. 31.05.2001, -6 U 240/00-; KG Berlin, Urt. v. 29.05.2001 -5 U 10150/00-; LG Berlin, Beschluss vom 07.11.2000 -103 O 19/00- Urt. v. 30.10.2001 -103 O 109/01-; LG Frankfurt, Urt. v. 09.11.2000 -2-03 O 365/00-).

    So wird die Verfahrensweise von E N als zumindest im Hinblick auf diese Vorschrift als rechtmäßig angesehen vom LG Berlin Urt. v. 17.11.2000 - 103 O 19/00 - und v. 30.10.2001 - 103 O 109/01 und vom OLG Frankfurt, Urt. v. 31.05.2001 - 6 U 240/00, als von dieser Vorschrift nicht gedeckt dagegen vom KG Berlin, Urt. v. 29.05.2001 - 5 U 10150/00 - und LG Frankfurt, Urt. v. 09.11.2000 - 2 - 03 O 365/00 - und 2/3 O 365/00.

  • KG, 09.11.2004 - 5 U 300/01  

    Wettbewerbsverstoß: Verbringen von nicht zugelassenen Arzneimitteln an private

    Schließlich bringt die Dn Mnnnnnn die Medikamente auf dem Wege des Versandes in Verkehr, denn die Arzneimittel werden nicht unmittelbar in den Apothekenräumen an den Verbraucher ausgehändigt, sondern auf Veranlassung des Verkäufers zunächst an einen anderen Ort als an den Ort der Verkaufsniederlassung gebracht, von wo aus sie dann erst dem Endverbraucher übergeben werden (vgl. auch Landgericht Frankfurt/Main, Urteil vom 09. November 2000 - AZ.: 2-03 O 365/00).
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