Rechtsprechung
   LG Gießen, 06.11.2006 - 3 O 85/06   

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 2 Abs 2 S 1 HaftPflG
    Für eine Einbeziehung des Risikos von Rückstauschäden in die erweiterte Gefährdungshaftung gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 HPflG besteht kein erkennbares Bedürfnis, wenn neben möglichen Ansprüchen aus Amtshaftung eine Haftung aus dem öffentlich-rechtlichen Schuldverhältnis in Betracht kommt, das aufgrund des Anschlusses an die Kanalisation zwischen der Gemeinde und dem betroffenen Hauseigentümer besteht.

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