Rechtsprechung
| LG Gießen, 06.11.2006 - 3 O 85/06 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 2 Abs 2 S 1 HaftPflG
Für eine Einbeziehung des Risikos von Rückstauschäden in die erweiterte Gefährdungshaftung gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 HPflG besteht kein erkennbares Bedürfnis, wenn neben möglichen Ansprüchen aus Amtshaftung eine Haftung aus dem öffentlich-rechtlichen Schuldverhältnis in Betracht kommt, das aufgrund des Anschlusses an die Kanalisation zwischen der Gemeinde und dem betroffenen Hauseigentümer besteht.
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