Rechtsprechung
| LG Hamburg, 02.10.2008 - 312 O 464/08 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- markenmagazin:recht
§ 14 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 5 MarkenG
StudiVZ ./. BoerseVZ - openjur.de
Einstweiliges Verfügungsverfahren wegen Markenverletzung im Internet: Rechtshängigkeitssperre für eine Leistungsklage durch vorzeitig erhobene negative Feststellungsklage; Verwechslungsgefahr zwischen börseVZ und studiVZ für zielgruppenorientierte Online-Netzwerke
- Telemedicus
Markenrechtlicher Schutz von VZ-Domains
- Justiz Hamburg
§ 8 Abs 2 Nr 2 MarkenG, § 14 Abs 2 Nr 2 Halbs 2 MarkenG, § 14 Abs 2 Nr 3 MarkenG, § 14 Abs 5 MarkenG, § 15 Abs 4 MarkenG, § 23 Nr 2 MarkenG
Einstweiliges Verfügungsverfahren wegen Markenverletzung im Internet: Rechtshängigkeitssperre für eine Leistungsklage durch vorzeitig erhobene negative Feststellungsklage; Verwechslungsgefahr zwischen börseVZ und studiVZ für zielgruppenorientierte Online-Netzwerke - damm-legal.de
Negative Feststellungsklage begründet keine zwingende örtliche Zuständigkeit für einstweilige Verfügung
- JurPC
"BÖRSEVZ"
- aufrecht.de
"VZ"-Domains sind durch das Markenrecht geschützt
Kurzfassungen/Presse (3)
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
StudiVZ vs. börsevz
- peter-kehl.de (Kurzinformation)
LG Hamburg untersagt die Nutzung von "BörseVZ”
- Jurion(Abodienst) (Verschiedene Textarten)
Betreiberin von "studiVZ" hat Anspruch auf Unterlassung einer markenmäßigen Benutzung des Zeichens "BÖRSEVZ"
Besprechungen u.ä. (2)
- e-recht24.de (Entscheidungsbesprechung)
BörseVz vs. StudiVZ: Die Schlacht geht weiter
- e-recht24.de (Kurzanmerkung)
StudiVZ vs. BoerseVz
Sonstiges
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Die Verwechslungsgefahr bei Serienmarken am Beispiel der aktuellen Entscheidung des LG Hamburg "BÖRSEVZ"" von RA Dr. Wolfgang Berlit, original erschienen in: WRP 2009, 133 - 137.
Zeitschriftenfundstellen
- GRUR-RR 2009, 109 (Ls.)
- MMR 2009, 135
Wird zitiert von ...
- LG Hamburg, 24.02.2009 - 312 O 556/08
Markenrechtsverletzung: Verwechslungsgefahr unter dem Aspekt des Serienzeichens …
Auf entsprechenden Antrag der Klägerin hat die Kammer der Beklagten mit einstweiliger Verfügung vom 07.08.2008 (Az. 312 O 464/08) unter Androhung der gesetzlichen Ordnungsmittel verboten,.Die Kammer hat bereits in ihrem Urteil vom 02.10.2008 (Az. 312 O 464/08) darauf hingewiesen, dass die Unterschiede in der bildlichen Gestaltung der Wort/Bild-Marken nicht so erheblich sind, dass sie aus der sich aus dem Textbestandteil durch den Gesichtspunkt der Serienzeichen ergebenden Verwechslungsgefahr hinausführen würden.
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