Rechtsprechung
   LG Hamburg, 13.01.2009 - 312 O 260/08   

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Artt. 98, 9 GMV

  • Justiz Hamburg

    § 14 Abs 2 Nr 2 MarkenG, Art 9 Abs 1 Buchst b EGV 40/94, Art 9 Abs 2 Buchst b EGV 40/94, Art 15 EGV 40/94, Art 92 Buchst a EGV 40/94, Art 95 Abs 3 EGV 40/94, Art 98 Abs 1 EGV 40/94
    Gemeinschaftsmarkenschutz: Reduzierung eines zu weiten Oberbegriffs eines eingetragenen Warenzeichens; Beurteilung der Frage der Warenähnlichkeit; Auslegung des Oberbegriffs "Verpflegung und Beherbergung von Gästen"; Kennzeichnungskraft der Marke "Palazzo"; Warenähnlichkeit und Verwechslungsgefahr zwischen "Palazzo" und "Palazzo-Toskana Der Gourmettempel"

Zeitschriftenfundstellen

  • GRUR-RR 2009, 393 (Ls.)



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Wird zitiert von ...  

  • BPatG, 29.03.2011 - 27 W (pat) 571/10  
    Die Widerspruchsmarke sei aber, wie auch das Landgericht Hamburg (AZ.: 312 O 30/05 und 312 O 260/08), das Hanseatische Oberlandesgericht (Az.: 5 U 189/04) und das HABM (AZ.: 1407C) in ihren jeweiligen Entscheidungen bestätigt hätten, jedenfalls durchschnittlich kennzeichnungskräftig.
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