Rechtsprechung
| LG Hamburg, 18.01.2008 - 324 O 507/07 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Abwägung bei einem Unterlassungsanspruch zwischen dem Recht auf freie Meinungsäußerung und dem Persönlichkeitsrecht (Resozialisierung) bei elektronischen Pressearchiven einen Mordfall betreffend
- Telemedicus
Resozialisierungsgefährdung durch elektronisches Zeitungsarchiv
- Justiz Hamburg
§ 823 Abs 1 BGB, § 1004 Abs 1 S 2 BGB, Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, Art 5 Abs 1 GG, § 2 StVollzG, § 53 UrhG
Abwägung bei einem Unterlassungsanspruch zwischen dem Recht auf freie Meinungsäußerung und dem Persönlichkeitsrecht (Resozialisierung) bei elektronischen Pressearchiven einen Mordfall betreffend
- aufrecht.de
Löschungspflicht bei Online-Archive
- it-recht-kanzlei
Walter Sedlmayr - das Persönlichkeitsrecht seines Mörders
- buskeismus.de
Kurzfassungen/Presse (5)
- internetrecht-infos.de (Kurzinformation und Auszüge)
Eine dauerhafte Speicherung eines Artikels über einen verurteilten Straftäter in einem Online-Archiv kann das Perönlichkeitsrecht des Betroffenen verletzen
- dr-bahr.com (Leitsatz)
Löschungspflichten für Online-Archiv
- it-rechtsinfo.de (Kurzinformation)
Betreiber müssen alte Inhalte entfernen, wenn sie das Persönlichkeitsrecht verletzen
- it-rechtsinfo.de (Kurzinformation)
Online-Archiv: Betreiber müssen alte Inhalte entfernen, wenn sie das Persönlichkeitsrecht verletzen
- Jurion(Abodienst) (Verschiedene Textarten)
Berichterstattung über Sedlmayr-Mörder unzulässig, auch wenn Vertrieb der Beiträge über gebührenpflichtige "Dossiers" auf der Internetseite des "Spiegel" erfolgt
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 18.01.2008 - 324 O 507/07
- OLG Hamburg, 29.07.2008 - 7 U 19/08
- BGH, 09.02.2010 - VI ZR 244/08
Zeitschriftenfundstellen
- NJW-RR 2009, 120
- NJW-RR 2010, 1656 (Ls.)
- afp 2008, 226
Wird zitiert von ...
- OLG Hamburg, 29.07.2008 - 7 U 19/08
Persönlichkeitsschutz in den Medien: Verbreitung einer archivierten …
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 18. Januar 2008, Az. 324 O 507/07, wird zurückgewiesen.das angefochtene Urteil vom 18. Januar 2008 im Verfahren zur Geschäftsnummer 324 O 507/07 aufzuheben und die Klage abzuweisen.
