Rechtsprechung
| LG Hamburg, 22.09.2009 - 312 O 411/09 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Urheberrechtsverletzung: Vereinbarung eines Pauschalhonorars für freie Fotografen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Verlagshauses
- Justiz Hamburg
§ 11 S 2 UrhG, § 307 Abs 2 Nr 1 BGB, § 307 Abs 3 BGB
Urheberrechtsverletzung: Vereinbarung eines Pauschalhonorars für freie Fotografen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Verlagshauses - webshoprecht.de
Unwirksame Übertragung sämtlicher Rechte durch Einmalzahlung
- it-recht-kanzlei
Kurzfassungen/Presse (2)
- damm-legal.de (Kurzinformation)
Pauschalhonorar an Fotografen deckt nicht alle Nutzungen ab
- lto.de (Kurzinformation)
Mit der Vereinbarung eines Pauschalhonorars eines Fotografen dürfen nicht alle Nutzungen und Verwertungsrechte abgegolten werden
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 15.07.2009 - 312 O 411/09
- LG Hamburg, 22.09.2009 - 312 O 411/09
Zeitschriftenfundstellen
- ZUM 2010, 72
Wird zitiert von ...
- LG Hamburg, 04.05.2010 - 312 O 703/09
Urhebervertragsrecht: Wirksamkeit Allgemeiner Geschäftsbedingungen eines Verlages …
In zwei vorangehenden Verfahren (312 O 411/09 und 312 O 456/09) hat die Kammer der Antragsgegnerin bereits die Verwendung verschiedener AGB-Klauseln untersagt.Dem Antragsteller seien die von Freelens in dem Verfügungsverfahren 312 O 411/09 vor dem LG angegriffenen Klauseln nicht bekannt gewesen.
Für Blogger: