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   LG Heidelberg, 22.08.2013 - 3 O 403/11   

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https://dejure.org/2013,23571
LG Heidelberg, 22.08.2013 - 3 O 403/11 (https://dejure.org/2013,23571)
LG Heidelberg, Entscheidung vom 22.08.2013 - 3 O 403/11 (https://dejure.org/2013,23571)
LG Heidelberg, Entscheidung vom 22. August 2013 - 3 O 403/11 (https://dejure.org/2013,23571)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erforderlichkeit der Untersuchung eines Leistungsbeziehers der Grundsicherung für Arbeitssuchende auf eine Suchtmittelabhängigkeit für die Entscheidung über die Leistung; Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht durch eine Untersuchung ohne konkrete Hinweise auf ...

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 839 Abs 1 BGB, § 62 SGB 1, Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, Art 34 GG
    Amtshaftung: Untersuchung eines Leistungsbeziehers der Grundsicherung für Arbeitssuchende auf eine Suchtmittelabhängigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Anordnung eines Drogentests durch die Agentur für Arbeit

  • lto.de (Kurzinformation)

    Drogentest durch ARGE - Nur unter strengen Voraussetzungen möglich

  • channelpartner.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Übersicht der Arag - Gerichtsurteile zum Arbeitsrecht

  • bista.de (Kurzinformation)

    Kein Drogenscreening von Hartz-IV-Empfängern

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    ALG II-Bezieher - Jobagentur darf bei konkreten Hinweisen Drogentest verlangen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Anordnung eines Drogentests durch die Agentur für Arbeit nur bei konkretem Hinweis auf mögliche Suchtmittelabhängigkeit zulässig - Grundlose ärztliche Untersuchung stellt rechtswidrigen Eingriff in allgemeines Persönlichkeitsrecht dar

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Drogenscreening zur Entscheidung über Grundsicherung für Arbeitssuchende kann allgemeines Persönlichkeitsrecht verletzen

Papierfundstellen

  • NZS 2013, 946
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 15.11.1994 - VI ZR 56/94

    Veröffentlichung des Widerrufs einer unwahren Tatsachenbehauptung auf der

    Auszug aus LG Heidelberg, 22.08.2013 - 3 O 403/11
    Bei einer Entschädigung wegen einer Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts handelt es sich nicht um ein Schmerzensgeld nach § 253 Abs. 2 BGB, sondern um einen Rechtsbehelf, der auf den Schutzauftrag aus Art. 1 und 2 Abs. 1 GG zurückgeht (BGH NJW 1995, 861 (864) m.w.N.).

    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung kommt eine Geldentschädigung nur dann in Betracht, wenn ein schwerwiegender Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht vorliegt und die Beeinträchtigung nicht in anderer Weise befriedigend ausgeglichen werden kann (vgl. BGH NJW 1995, 861 (864)).

    Eine Rufschädigung wurde daher - anders als etwa in den zu einer Geldentschädigung führenden Presseberichterstattungsfällen (vgl. nur BGH NJW 1995, 861 - "Caroline von Monaco") - nicht bewirkt.

  • BGH, 29.02.1996 - III ZR 238/94

    Amtspflichten bei ärztlicher Behandlung eines Soldaten

    Auszug aus LG Heidelberg, 22.08.2013 - 3 O 403/11
    Die öffentliche Hand kann zur Erfüllung ihrer hoheitlichen Aufgaben, zu der ausweislich der gesetzlichen Aufgabenzuweisung auch die Überprüfung der Erwerbsfähigkeit von Empfängern von Leistungen nach dem SGB II gehört, Dritte aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages heranziehen (vgl. BGH NJW 1996, 2431 (2432)).

    Dass sie bei der Anordnung einzelner medizinischer Maßnahmen entsprechend der Natur der ärztlichen Tätigkeit freiverantwortlich entscheiden musste, steht dem hoheitlichen Charakter ihres Handelns im Rahmen der von ihr zu erfüllenden Aufgabe nicht entgegen (vgl. BGH NJW 1996, 2431 (2432)).

  • BVerfG, 14.01.2005 - 2 BvR 488/04

    Forderungen an das Verfahren bei Durchführung eines Drogenscreenings in der

    Auszug aus LG Heidelberg, 22.08.2013 - 3 O 403/11
    Insbesondere die Erhebung von Daten zur Frage, ob eine Person an einer Suchterkrankung leidet, stellt deshalb einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht in seiner Ausformung als grundrechtlicher Datenschutz dar (vgl. BVerfG NVwZ 2005, 571, 571).

    Insbesondere Schlussfolgerungen aus einem positiven Ergebnis einer Drogenuntersuchung sind geeignet, eine Stigmatisierung des Untersuchten zu bewirken (vgl. BVerfG NVwZ 2005, 571, S. 572).

  • BVerfG, 01.12.2010 - 1 BvR 1572/10

    Auflage der Fortsetzung einer Psychotherapie im Rahmen einer Umgangsregelung

    Auszug aus LG Heidelberg, 22.08.2013 - 3 O 403/11
    Das allgemeine Persönlichkeitsrecht schützt vor der Erhebung und Weitergabe von Befunden über den Gesundheitszustand, die seelische Verfassung und den Charakter des Einzelnen (vgl. BVerfG NJW 2011, 1661 m.w.N.).

    Der Schutz durch das allgemeine Persönlichkeitsrecht ist dabei umso intensiver, je näher die Daten der Intimsphäre des Betroffenen stehen, die als unantastbarer Bereich privater Lebensgestaltung gegenüber aller staatlichen Gewalt Achtung und Schutz beansprucht (vgl. BVerfG NJW 2011, 1661).

  • BGH, 27.05.2008 - VI ZR 69/07

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Arzthaftungsansprüche aus

    Auszug aus LG Heidelberg, 22.08.2013 - 3 O 403/11
    Zwar stellt die Blutentnahme als ärztlicher Heileingriff tatbestandlich eine rechtswidrige Körperverletzung dar (vgl. nur BGH NJW 2008, 2344 (2345)).
  • LG Frankfurt/Main, 04.08.2011 - 4 O 521/05

    Amtshaftungsanspruch wegen Verletzung der Menschenwürde durch Androhung von

    Auszug aus LG Heidelberg, 22.08.2013 - 3 O 403/11
    Eine Geldentschädigung kommt nach der Rechtsprechung allerdings nur dann in Betracht, wenn ein schwerwiegender Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht vorliegt und die Beeinträchtigung nicht in anderer Weise befriedigend ausgeglichen werden kann (vgl. BGH NJW a.a.O.; vgl. auch LG Frankfurt, Urteil v. 04.08.2011, Az. 2-4 O 521/05, JR 2012, 36 Rn. 46 in juris).
  • OVG Hamburg, 09.02.2011 - 4 Bs 9/11

    Unterbringung in einer Jugendhilfeeinrichtung bei Zweifeln an der

    Auszug aus LG Heidelberg, 22.08.2013 - 3 O 403/11
    Dabei ist die Vorschrift - anders als etwa § 81a StPO - keine Ermächtigungsgrundlage für die behördliche Anordnung von ärztlichen Untersuchungen (vgl. zum Rechtscharakter Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 09.02.2011 - 4 Bs 9/11 - Rdnr. 85 - juris; VG Augsburg, Beschluss vom 29.01.2002 - Au 9 S 02.69, Rdnr. 23 ff. - juris; siehe auch VG Arnsberg, Urteil vom 10.05.1996, 5 K 7148/94 - juris).
  • VG Augsburg, 29.01.2002 - Au 9 S 02.69
    Auszug aus LG Heidelberg, 22.08.2013 - 3 O 403/11
    Dabei ist die Vorschrift - anders als etwa § 81a StPO - keine Ermächtigungsgrundlage für die behördliche Anordnung von ärztlichen Untersuchungen (vgl. zum Rechtscharakter Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 09.02.2011 - 4 Bs 9/11 - Rdnr. 85 - juris; VG Augsburg, Beschluss vom 29.01.2002 - Au 9 S 02.69, Rdnr. 23 ff. - juris; siehe auch VG Arnsberg, Urteil vom 10.05.1996, 5 K 7148/94 - juris).
  • VG Arnsberg, 10.05.1996 - 5 K 7148/94
    Auszug aus LG Heidelberg, 22.08.2013 - 3 O 403/11
    Dabei ist die Vorschrift - anders als etwa § 81a StPO - keine Ermächtigungsgrundlage für die behördliche Anordnung von ärztlichen Untersuchungen (vgl. zum Rechtscharakter Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 09.02.2011 - 4 Bs 9/11 - Rdnr. 85 - juris; VG Augsburg, Beschluss vom 29.01.2002 - Au 9 S 02.69, Rdnr. 23 ff. - juris; siehe auch VG Arnsberg, Urteil vom 10.05.1996, 5 K 7148/94 - juris).
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