Rechtsprechung
   LG Itzehoe, 18.07.2008 - 9 T 27/08   

Volltextveröffentlichungen (3)

  • rws-verlag.de

    GVG §§ 13, 17; SGG § 51; InsO §§ 181, 174
    Zuständigkeit der Sozialgerichte für die Klage eines Sozialversicherungsträgers gegen insolventen Beitragsschuldner auf Feststellung des Rechtsgrunds der unerlaubten Handlung

  • zvi-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    BGB § 823 Abs. 2; GVG §§ 13, 17 Abs. 2; InsO §§ 181, 174 Abs. 2, § 302 Nr. 1; SGB X § 45; SGG § 51 Abs. 1 Nr. 2
    Zuständigkeit der Sozialgerichtsbarkeit für Insolvenzstreitigkeit

  • ZIP-online.de

    Zuständigkeit der Sozialgerichte für die Klage eines Sozialversicherungsträgers gegen insolventen Beitragsschuldner auf Feststellung des Rechtsgrunds der unerlaubten Handlung

Kurzfassungen/Presse (3)

Zeitschriftenfundstellen

  • ZIP 2009, 1028
  • NZI 2009, 689



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Wird zitiert von ... (2)  

  • LG Kiel, 01.12.2009 - 13 T 175/09  

    Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts für einen öffentlich-rechtlichen

    Es gibt hierzu widerstreitende Entscheidungen, u.a. des LG Itzehoe (Beschl. v. 18. Juli 2008 - 9 T 27/08 - NZI 2009, 689) und des VG Schleswig (Beschl. v. 25. Mai 2009 - 15 A 56/09 - NZI 2009, 699); eine obergerichtliche Entscheidung, die sich ausdrücklich mit dem vorliegend aufgeworfenen Rechtsproblem befasst, liegt noch nicht vor.
  • LG Freiburg, 13.04.2011 - 3 T 23/11  

    Rechtswegzuständigkeit: Klage auf Feststellung einer Insolvenzforderung aus

    Aus demselben Grund greifen auch der vom LG Itzehoe ins Feld geführte Gesichtspunkt der Prozessökonomie oder die Ausführungen des SG Gelsenkirchen zu einem Rückforderungsanspruch aus § 45 SGB X nicht durch (LG Itzehoe B. v. 18.07.2008 -9 T 27/08- Rn. 27 -zitiert nach juris, SG Gelsenkirchen U.v. 29.05.2006 -S 2 SO 26/05- Rn. 13f. -zitiert nach juris, wie hier: VG Schleswig B.v. 25.05.2009 -15 A 56/09- Rn. 6 -zitiert nach juris).
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