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   LG Köln, 01.09.2004 - 91 O 252/02   

Volltextveröffentlichungen (2)




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Wird zitiert von ... (4)  

  • OLG Köln, 16.05.2007 - 2 U 123/04  
    Auf die Berufung der Beklagten vom 5. Oktober 2004 wird -unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels - das am 1. September 2004 verkündete Urteil der 11. Kammer für Handels-sachen des Landgerichts Köln - 91 O 252/02 - im Kostenpunkt dahingehend geändert, dass der Beklagten die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens mit Ausnahme der durch die Anrufung des unzuständigen Landgerichts Marburg entstandenen Mehrkosten auferlegt werden, die der Kläger zu tragen hat.

    Die Beklagte beantragt, das Urteil des Landgerichts Köln vom 1. September 2004, Az. 91 O 252/02, abzuändern und die Klage kostenpflichtig abzuweisen, hilfsweise, den Rechtsstreit unter Aufhebung des Urteils und des Verfahrens an das Landgericht zurückzuverweisen.

  • BGH, 26.10.2009 - IX ZR 103/07  

    Beschwerde gegen eine Nichtzulassung der Revision bei fehlender

    LG Köln, Entscheidung vom 01.09.2004 - 91 O 252/02 -.
  • OLG Köln, 10.11.2010 - 2 U 118/03  

    Anfechtbarkeit der Herstellung einer Aufrechnungslage in der Insolvenz des

    Die Akten 91 O 252/02 LG Köln = 2 U 123/04 OLG Köln lagen vor und waren Gegenstand der mündlichen Verhandlung.
  • OLG Köln, 16.05.2007 - 2 U 118/03  
    Die Akten 91 O 252/02 LG Köln = 2 U 123/04 OLG Köln lagen vor und waren Gegenstand der mündlichen Verhandlung.
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