Rechtsprechung
| LG Köln, 02.11.2006 - 28 O 408/06 |
Volltextveröffentlichungen (2)
Zeitschriftenfundstellen
- afp 2007, 380
Wird zitiert von ...
- LG Köln, 02.11.2006 - 28 O 421/06 In dem einstweiligen Verfügungsverfahren LG Köln 28 O 408/06 hatte der Verfügungskläger wegen einer Berichterstattung der Verfügungsbeklagten über den Abschluss von Teilvergleichen in den Anfechtungsklagen gegen die Fusion von N AG und G1 unter der Überschrift "N erzielt Teilerfolg im Fusionsstreit" eine einstweilige Verfügung gegen diese und den Verfasser des angegriffenen Artikels, den Zeugen Y erwirkt.
Der Verfügungskläger macht weiter - von der Verfügungsbeklagten nicht angegriffen - geltend, die hier streitgegenständliche Äußerung sei nicht mit der viel spezielleren in dem Verfahren 28 O 408/06 identisch und darum nicht schon von dem dort ausgesprochenen Verbot umfasst.
Die Kammer folgt beiden Parteien in der Einschätzung, dass die streitgegenständliche Äußerung nicht identisch ist mit derjenigen, die bereits Gegenstand des Verfahrens LG Köln 28 O 408/06 war.
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