Rechtsprechung
| LG Köln, 09.11.2011 - 28 O 225/11 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
"Wie du mir, so ich Dir” - Paparazzo darf von Promi fotografiert werden
Kurzfassungen/Presse (8)
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Foto von wartendem Paparazzi darf abgedruckt werden
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Presserecht: Zum Persönlichkeitsrecht prominenter Personen
- urheberrecht.org (Kurzinformation)
Heimlich aufgenommene Paparazzi-Fotos von Jörg Kachelmann in Untersuchungshaft dürfen nicht veröffentlicht werden
- wbs-law.de (Kurzinformation)
Veröffentlichung der Abbildung eines Paparazzi rechtmäßig
- internet-law.de (Kurzinformation)
Kachelmann dreht den Spieß um
- bildblog.de (Pressebericht, 15.11.2011)
Kachelmann-Paparazzo verliert doppelt
- lawblog.de (Kurzinformation)
Promis dürfen Paparazzi abschießen
- lto.de (Kurzinformation)
Bildberichterstattung über in U-Haft befindlichen Moderator mit Bildern vom Freigang im Gefängnisinnenhof verletzen dessen Persönlichkeitsrecht
Besprechungen u.ä. (2)
- strafrecht-online.org (Entscheidungsanmerkung)
Der Promi und der Paparazzo
- rechtambild.de (Entscheidungsbesprechung)
Foto eines Prominenten darf nicht veröffentlicht werden - das des Fotografen aber schon
Sonstiges
- wikipedia.org (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)
Jörg Kachelmann
Verfahrensgang
- LG Köln, 09.11.2011 - 28 O 225/11
- OLG Köln, 03.07.2012 - 15 U 205/11
Wird zitiert von ... (2)
- LG Köln, 11.01.2012 - 28 O 627/11
Zur Veröffentlichung von Bildern von Fotojournalisten auf twitter
Die Öffentlichkeit hat daher ein Interesse daran zu erfahren, wie diese Berichterstattung zustande kommt (LG Köln, Urteil vom 09.11.2011, Az. 28 O 225/11).Insoweit liegt der Fall entscheidend anders als der jedenfalls in Teilen vergleichbare Sachverhalt, der der Entscheidung LG Köln, Urteil vom 09.11.2011, Az. 28 O 225/11 zugrunde lag.
- OLG Köln, 03.07.2012 - 15 U 205/11 Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil der 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 9.11.2011 (28 O 225/11) unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels dahingehend abgeändert und wie folgt neu gefasst:.
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