Rechtsprechung
   LG Köln, 09.11.2011 - 28 O 225/11   

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Foto von wartendem Paparazzi darf abgedruckt werden

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Presserecht: Zum Persönlichkeitsrecht prominenter Personen

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Heimlich aufgenommene Paparazzi-Fotos von Jörg Kachelmann in Untersuchungshaft dürfen nicht veröffentlicht werden

mehr
  • wbs-law.de (Kurzinformation)

    Veröffentlichung der Abbildung eines Paparazzi rechtmäßig

  • internet-law.de (Kurzinformation)

    Kachelmann dreht den Spieß um

  • bildblog.de (Pressebericht, 15.11.2011)

    Kachelmann-Paparazzo verliert doppelt

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Promis dürfen Paparazzi abschießen

  • lto.de (Kurzinformation)

    Bildberichterstattung über in U-Haft befindlichen Moderator mit Bildern vom Freigang im Gefängnisinnenhof verletzen dessen Persönlichkeitsrecht

Besprechungen u.ä. (2)

  • strafrecht-online.org (Entscheidungsanmerkung)

    Der Promi und der Paparazzo

  • rechtambild.de (Entscheidungsbesprechung)

    Foto eines Prominenten darf nicht veröffentlicht werden - das des Fotografen aber schon

Sonstiges

  • wikipedia.org (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Jörg Kachelmann

Verfahrensgang




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Wird zitiert von ... (2)  

  • LG Köln, 11.01.2012 - 28 O 627/11  

    Zur Veröffentlichung von Bildern von Fotojournalisten auf twitter

    Die Öffentlichkeit hat daher ein Interesse daran zu erfahren, wie diese Berichterstattung zustande kommt (LG Köln, Urteil vom 09.11.2011, Az. 28 O 225/11).

    Insoweit liegt der Fall entscheidend anders als der jedenfalls in Teilen vergleichbare Sachverhalt, der der Entscheidung LG Köln, Urteil vom 09.11.2011, Az. 28 O 225/11 zugrunde lag.

  • OLG Köln, 03.07.2012 - 15 U 205/11  
    Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil der 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 9.11.2011 (28 O 225/11) unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels dahingehend abgeändert und wie folgt neu gefasst:.
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