Rechtsprechung
   LG Köln, 16.12.2009 - 84 O 163/09   

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • lto.de (Kurzinformation)

    Verwendung eines "B" auf Kleidungsstücken begründet Verwechslungsgefahr mit Modemarken, die ein "B" bzw. ein umkreistes "B" enthalten

Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht