Rechtsprechung
   LG Köln, 28.04.2005 - 31 O 600/04   

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Jurion(Abodienst) (Verschiedene Textarten)

    Wettbewerbsrechtlich unlauteres Angebot von Sportwetten ohne vorherige behördliche Erlaubnis




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Wird zitiert von ... (3)  

  • OLG Köln, 21.04.2006 - 6 U 145/05  

    Sportwetten ohne inländische Genehmigung; zur Rechtslage nach der Entscheidung

    Die Klägerin hat die Klage gegen die Beklagten zu 4) und 5) zurückgenommen, weil sie gegen diese Beklagten auch in dem Parallelverfahren 31 O 600/04 LG Köln = 6 U 91/05 OLG Köln = I ZR 13/06 BGH vorgeht (§ 261 Abs. 3 S.2 ZPO).
  • OLG Köln, 09.12.2005 - 6 U 91/05  

    Sportwetten dürfen in NRW nur mit behördlicher Erlaubnis betrieben werden

    Die Berufung der Beklagten zu 2) bis 5) gegen das am 28.4.2005 verkündete Teilanerkenntnis- und Schlussurteil der 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 31 O 600/04 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Urteilstenor zu 3) wie folgt neu gefasst wird:.
  • OLG München, 27.10.2005 - 6 U 5104/04  

    Wettbewerbsrecht und gewerblicher Rechtsschutz

    Diese zwischen den Parteien primär und im höchsten Maße streitige Rechtsfrage ist nicht nur von einigen Instanzgerichten in dieser Richtung (vgl. Landgericht Köln 31 O 600/04 - Anlage CBH Berufung 1, BayVGH, M 22 S 04.542 - Anlage CBH 31, BayOblG, 5 St 289/03 - Anlage CBH 11) entschieden worden, sondern wird auch vom Senat dahingehend entschieden, dass eine österreichische Genehmigung jedenfalls - nicht ausreichend ist, um eine Strafbarkeit nach § 284 StGB zu verneinen.
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