Rechtsprechung
   LG Karlsruhe, 18.04.2008 - 3 O 335/07   

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Haftung bei Kfz-Unfall: Schutz des Querverkehrs gegenüber einem Fahrstreifenwechsel; Annahme eines Vorfahrtverzichts; Grenzen des Vertrauensschutzes des Vorfahrtberechtigten gegenüber dem Wartepflichtigen; Quotenvorrecht von Unfallschäden vor dem Kaskoversicherer und Ersatzfähigkeit des Rabattve

  • Justiz Baden-Württemberg

    Haftung bei Kfz-Unfall: Schutz des Querverkehrs gegenüber einem Fahrstreifenwechsel; Annahme eines Vorfahrtverzichts; Grenzen des Vertrauensschutzes des Vorfahrtberechtigten gegenüber dem Wartepflichtigen; Quotenvorrecht von Unfallschäden vor dem Kaskoversicherer und Ersatzfähigkeit des Rabattverlustes in der Kfz-Haftpflicht- bzw. Kaskoversicherung

  • IWW

Kurzfassungen/Presse (4)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Kollision mit entgegenkommendem Geradeausfahrer oder Rechtsüberholer

  • IWW (Kurzinformation)

    Haftung - Anforderungen an Vorfahrtsverzicht

  • IWW (Kurzinformation)

    Quotenvorrecht - Kombinierte Abrechnung mit Kasko und Haftpflicht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem entgegenkommenden Fahrzeug bei dichtem Verkehr; Quotenvorrecht des Unfallgeschädigten hinsichtlich der Inanspruchnahme der Kaskoversicherung; Ersatzfähigkeit des Rabattverlustes in der Kfz-Versicherung




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Wird zitiert von ...  

  • LG München I, 13.07.2010 - 17 O 2427/08  

    Unfallverursachung und -haftung bei einem Auffahrunfall, der in einem

    Auf einen Vorfahrtsverzicht durfte er nicht hoffen; an einen solchen sind hohe Anforderungen zu stellen, insbesondere fehlte es an jeder Verständigung zwischen den beteiligten Fahrern (vgl. KG Berlin, Urt. v. 09.02.2004, 12 U 233/02, Abs. 4, zuletzt auch LG Karlsruhe, Urt. v. 18.04.2008, 3 O 335/07, Abs. 40 mwN.).
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