Rechtsprechung
| LG Karlsruhe, 18.04.2008 - 3 O 335/07 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Haftung bei Kfz-Unfall: Schutz des Querverkehrs gegenüber einem Fahrstreifenwechsel; Annahme eines Vorfahrtverzichts; Grenzen des Vertrauensschutzes des Vorfahrtberechtigten gegenüber dem Wartepflichtigen; Quotenvorrecht von Unfallschäden vor dem Kaskoversicherer und Ersatzfähigkeit des Rabattve
- Justiz Baden-Württemberg
Haftung bei Kfz-Unfall: Schutz des Querverkehrs gegenüber einem Fahrstreifenwechsel; Annahme eines Vorfahrtverzichts; Grenzen des Vertrauensschutzes des Vorfahrtberechtigten gegenüber dem Wartepflichtigen; Quotenvorrecht von Unfallschäden vor dem Kaskoversicherer und Ersatzfähigkeit des Rabattverlustes in der Kfz-Haftpflicht- bzw. Kaskoversicherung
- IWW
Kurzfassungen/Presse (4)
- verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
Kollision mit entgegenkommendem Geradeausfahrer oder Rechtsüberholer
- IWW (Kurzinformation)
Haftung - Anforderungen an Vorfahrtsverzicht
- IWW (Kurzinformation)
Quotenvorrecht - Kombinierte Abrechnung mit Kasko und Haftpflicht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem entgegenkommenden Fahrzeug bei dichtem Verkehr; Quotenvorrecht des Unfallgeschädigten hinsichtlich der Inanspruchnahme der Kaskoversicherung; Ersatzfähigkeit des Rabattverlustes in der Kfz-Versicherung
Wird zitiert von ...
- LG München I, 13.07.2010 - 17 O 2427/08
Unfallverursachung und -haftung bei einem Auffahrunfall, der in einem …
Auf einen Vorfahrtsverzicht durfte er nicht hoffen; an einen solchen sind hohe Anforderungen zu stellen, insbesondere fehlte es an jeder Verständigung zwischen den beteiligten Fahrern (vgl. KG Berlin, Urt. v. 09.02.2004, 12 U 233/02, Abs. 4, zuletzt auch LG Karlsruhe, Urt. v. 18.04.2008, 3 O 335/07, Abs. 40 mwN.).
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