Rechtsprechung
| LG Karlsruhe, 26.01.2007 - 3 O 471/05 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Haftung bei Kfz-Unfall: Vorrang des Gegenverkehrs gegenüber einem Linksabbiegers an ampelgeregelter Kreuzung trotz Einfahrt bei frühem Rotlicht und Geschwindigkeitsüberschreitung
- Justiz Baden-Württemberg
Haftung bei Kfz-Unfall: Vorrang des Gegenverkehrs gegenüber einem Linksabbiegers an ampelgeregelter Kreuzung trotz Einfahrt bei frühem Rotlicht und Geschwindigkeitsüberschreitung
Kurzfassungen/Presse (2)
- mitfugundrecht.de (Auszüge und Zusammenfassung)
Linksabbieger muss Gegenverkehr beachten, auch wenn dieser bei Gelb fährt
- Jurion(Abodienst) (Verschiedene Textarten)
Reicht der Bremsweg bei mittlerem Bremsen bis zur Kreuzung nicht aus, darf sie zügig und vorsichtig unter Beachtung des Querverkehrs bei Gelb durchfahren werden
Wird zitiert von ...
- OLG Celle, 30.09.2009 - 14 U 63/09
Schadensersatz wegen Verkehrsunfall: Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten; …
Die Methode Ruhkopf/Sahm (VersR 1962, 593 f.) ist eine anerkannte Methode der Schadensermittlung, die von der Rechtsprechung angewendet wird und nach verbreiteter Ansicht zu brauchbaren Ergebnissen führt (vgl. BGH…, Urteil vom 18. September 1979 VI ZR 16/79 , VersR 1980, 46, insbes. juris-Rdnr. 13 m. w. N.. OLG Düsseldorf…, Urteil vom 23. Oktober 2006 - 1 U 110/06, insbes. juris-Rdnr. 33. Landgericht Karlsruhe, Urteil vom 26. Januar 2007 - 3 O 471/05, insbes. juris-Rdnr. 52. Amtsgericht Erkelenz, Urteil 30. September 2008 - 6 C 215/08, VRR 2009, 65, juris-Rdnr. 32. Palandt/Heinrichs, BGB, 68. Aufl. 2009, § 251, Rdnr. 15 m. w. N.).
