Rechtsprechung
   LG Kassel, 05.04.2011 - 3 T 112/11   

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 765a ZPO, § 850k ZPO
    Vollstreckungsschutz: Gutschrift von Sozialleistungen auf einem Pfändungsschutzkonto am Monatsende für den Folgemonat

Kurzfassungen/Presse

  • lto.de (Kurzinformation)

    Vollstreckungsschutz nur ausnahmsweise bei Gutschrift von für Folgemonat bestimmten Sozialleistungen am Monatsende

Verfahrensgang

  • AG Kassel, 30.11.2005 - 620 M 7652/05
  • AG Kassel, 10.02.2011 - 630 M 100/11
  • LG Kassel, 05.04.2011 - 3 T 112/11



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Wird zitiert von ...  

  • AG Köln, 18.05.2011 - 144 C 59/11  
    Vor diesem Hintergrund wird auch in der Rechtsprechung vielfach vertreten, dass Sozialleistungen, die zwar für den Folgemonat bestimmt sind, aber bereits am Ende des vorherigen Monats eingehen (sog. Monatsanfangsproblematik), vom Kreditinstitut nur unter Beachtung des für den Monat des Zahlungseingangs geltenden Freibetrages an den Schuldner ausgezahlt werden dürfen (vgl. LG Essen, Beschl. v. 16.08.2010, 7 T 404/10; LG Kassel, Beschl. v. 05.04.2011, 3 T 112/11; LG Lübeck, Beschl. v. 18.02.2011, 7 T 46/11 - jeweils abrufbar über juris).
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