Rechtsprechung
   LG Kleve, 17.07.2000 - 4 T 570/99   

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    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters

Kurzfassungen/Presse

Zeitschriftenfundstellen

  • ZIP 2000, 1946



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Wird zitiert von ... (2)  

  • BGH, 14.12.2000 - IX ZB 105/00  

    Insolvenzrecht - Pflichten des vorläufigen Insolvenzverwalters

    Danach kann Grundlage für die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters entsprechend § 1 Abs. 1 InsVV nur der Wert der "Insolvenzmasse" bei Beendigung seiner vorläufigen Insolvenzverwaltung sein (LG Düsseldorf NZI 2000, 182; LG Frankfurt/Main ZIP 1999, 1686 f; LG Kleve ZIP 2000, 1946 f; Haarmeyer/Wutzke/Förster aaO § 10 Rn. 5; Eickmann aaO § 11 Rn. 7 bis 9; Keller, in: Erster Leipziger Insolvenzrechtstag, herausgegeben von Chr. Berger u.a., Berlin 2000, S. 67, 73; Hess aaO § 10 Rn. 2).
  • OLG Zweibrücken, 09.04.2002 - 3 W 236/01  
    In einem solchen Fall ist Grundlage für die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters entsprechend § 1 Abs. 1 InsVV nur der Wert der "Insolvenzmasse" bei Beendigung seiner vorläufigen Verwaltung (vgl. BGH ZInsO aaO; LG Frankfurt am Main ZIP 1999, 1686 f; LG Kleve ZIP 2000, 1946; Eickmann Vergütungsrecht 2. Aufl. § 11 Rdnrn. 7-9).
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