Rechtsprechung
| LG Kleve, 19.04.2007 - 6 S 205/06 |
Volltextveröffentlichungen (2)
Kurzfassungen/Presse (3)
- info-m.de (Leitsatz)
Betriebskostenabrechnung: Kann ein Dritter die Abrechnungsfrist wahren?
- info-m.de (Leitsatz)
Wasserkosten: Wie sind die Wasserkosten umzulegen, wenn die Eichfrist abgelaufen ist?
- Jurion(Abodienst) (Verschiedene Textarten)
Keine Umlage nach Personenzahl, wenn Wasserzähler nicht mehr zur Erfassung des tatsächlichen Gebrauchs verwendet werden dürfen
Besprechungen u.ä. (2)
- mietrecht.net
, S. 11 (Entscheidungsbesprechung)
Betriebskostenabrechnung: Kann ein Dritter die Abrechnungsfrist wahren? (Both; info M 6/2007, S. 255)
- mietrecht.net
, S. 10 (Entscheidungsbesprechung)
Wasserkosten: Wie sind die Wasserkosten umzulegen, wenn die Eichfrist abgelaufen ist? (Both; info M 6/2007, S. 254)
Sonstiges
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Anmerkung zum Urteil des LG Kleve vom 19.04.2007, Az: 6 S 205/06 (Nicht geeichte Wasserzähler und Kostenverteilung; Betriebskostenabrechnung durch vermieterfremde Personen)." von RAe Dr. Ingendahl, Rust und Rühl, original erschienen in: ZMR 2007, 622.
Wird zitiert von ...
- AG Saarbrücken, 12.05.2011 - 42 C 464/10
Mietrecht - Betriebskosten-Umlageschlüssel: Einseitige Änderung durch Vermieter?
Die Rechtsprechung hat anerkannt, dass durch Abrechnung über mehrere Jahre ein bestimmter Umlageschlüssel als vereinbart gilt (BGH NZM 2004, 418; LG Kleve, juris, 6. Zivilkammer, Entscheidungsdatum: 19.04.2007, Aktenzeichen: 6 S 205/06).Eine Änderung des Maßstabs durch einseitige Erklärung ist mithin ein Verstoß gegen §§ 556a Abs. 3 BGB (LG Kleve 6. Zivilkammer, Entscheidungsdatum: 19.04.2007, Aktenzeichen: 6 S 205/06).
