Rechtsprechung
   LG Kleve, 19.04.2007 - 6 S 205/06   

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • info-m.de (Leitsatz)

    Betriebskostenabrechnung: Kann ein Dritter die Abrechnungsfrist wahren?

  • info-m.de (Leitsatz)

    Wasserkosten: Wie sind die Wasserkosten umzulegen, wenn die Eichfrist abgelaufen ist?

  • Jurion(Abodienst) (Verschiedene Textarten)

    Keine Umlage nach Personenzahl, wenn Wasserzähler nicht mehr zur Erfassung des tatsächlichen Gebrauchs verwendet werden dürfen

Besprechungen u.ä. (2)

  • mietrecht.net , S. 11 (Entscheidungsbesprechung)

    Betriebskostenabrechnung: Kann ein Dritter die Abrechnungsfrist wahren? (Both; info M 6/2007, S. 255)

  • mietrecht.net , S. 10 (Entscheidungsbesprechung)

    Wasserkosten: Wie sind die Wasserkosten umzulegen, wenn die Eichfrist abgelaufen ist? (Both; info M 6/2007, S. 254)

Sonstiges

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Anmerkung zum Urteil des LG Kleve vom 19.04.2007, Az: 6 S 205/06 (Nicht geeichte Wasserzähler und Kostenverteilung; Betriebskostenabrechnung durch vermieterfremde Personen)." von RAe Dr. Ingendahl, Rust und Rühl, original erschienen in: ZMR 2007, 622.




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Wird zitiert von ...  

  • AG Saarbrücken, 12.05.2011 - 42 C 464/10  

    Mietrecht - Betriebskosten-Umlageschlüssel: Einseitige Änderung durch Vermieter?

    Die Rechtsprechung hat anerkannt, dass durch Abrechnung über mehrere Jahre ein bestimmter Umlageschlüssel als vereinbart gilt (BGH NZM 2004, 418; LG Kleve, juris, 6. Zivilkammer, Entscheidungsdatum: 19.04.2007, Aktenzeichen: 6 S 205/06).

    Eine Änderung des Maßstabs durch einseitige Erklärung ist mithin ein Verstoß gegen §§ 556a Abs. 3 BGB (LG Kleve 6. Zivilkammer, Entscheidungsdatum: 19.04.2007, Aktenzeichen: 6 S 205/06).

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