Rechtsprechung
   LG Koblenz, 30.10.1996 - 2103 Js 48.515/94 - 8 Ns   

Kurzfassungen/Presse

Zeitschriftenfundstellen

  • MDR 1997, 280
  • NStZ-RR 1997, 104



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Wird zitiert von ... (2)  

  • OLG Bamberg, 22.02.2011 - 3 Ss 136/10  

    Subjektiver Tatbestand bei exhibitionistischer Handlung und Erregung öffentlichen

    Bezüglich der Erregung des Ärgernisses muss der Täter jedoch in der Absicht handeln, Ärgernis zu erregen, d.h. es muss ihm entweder gerade darauf ankommen, dass er Ärgernis erregt, oder er muss wissen , also als sicher voraussehen , dass dies geschieht, weshalb es auch im Rahmen des § 183 a StGB nicht ausreichend ist, wenn der Täter die Möglichkeit des Zusehens durch andere lediglich in Kauf nimmt ( Fischer § 183 a Rn. 6; Schönke/Schröder- Perron/Eisele § 183 a Rn. 6; MüKo/ Hörnle § 183 a Rn. 9 und LK- Laufhütte/Roggenbuck § 183 a Rn. 6 unter Hinweis auf BTDrucks. VI/3521 S. 57; vgl. auch LG Koblenz NStZ-RR 1997, 104 f.).
  • AG Lübeck, 08.06.2011 - 61 Ds 746 Js 13196/11  

    § 223 Abs. 1 StGB

    Für eine den eigentlichen Anwendungsbereich des § 183 Abs. 3 und 4 StGB erweiternde Auslegung besteht kein Raum, da sich der Angeklagte auch nicht gemäß § 183 a StGB schuldig gemacht hat (vgl. zur entsprechenden Anwendbarkeit dort LG Koblenz NStZ-RR 1997, 104, 105; Fischer, a. a. O., § 183 a Rdn. 7).
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