Rechtsprechung
   LG Konstanz, 27.07.2006 - 4 O 234/05 H   

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • wkdis.de (Pressemitteilung)

    Flugzeugunglück Überlingen - BRD haftet dem Grunde nach auf Schadensersatz

  • Verlag Dr. Otto Schmidt (Kurzinformation)

    Die Bundesrepublik Deutschland haftet für die Folgen des Flugzeugunglücks von Überlingen

  • ajs-luftrecht.de (Ausführliche Zusammenfassung)

    Überlingen

mehr
  • yahoo.com (Pressemeldung mit Bezug zur Entscheidung, 12.04.2011)

    Flugzeugkatastrophe von Überlingen beschäftigt weiter die Gerichte

  • lgkonstanz.de (Pressemitteilung)

    Urteil im Prozess über das Flugzeugunglück von Überlingen

  • ajs-luftrecht.de (Ausführliche Zusammenfassung)

    Überlingen (German Aviation News 3/2006)

  • luftfahrt-sv.de , S. 4 (Ausführliche Zusammenfassung)

    Überlingen (German Aviation News 3/2006)

  • Jurion(Abodienst) (Verschiedene Textarten)

    Deutschland haftet für das Flugzeugunglück von Überlingen

Sonstiges (2)

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Zusammenfassung von "Haftung der Bundesrepublik für das Flugzeugunglück über dem Bodensee?" von Prof. Dr. Hans Heinrich Rupp, original erschienen in: JZ 2006, 1033 - 1035.

  • wikipedia.org (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Flugzeugkollision von Überlingen




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Wird zitiert von ...  

  • AG Neuruppin, 11.08.2006 - 42 C 81/06  

    Amtshaftung: Baustellensicherung durch Unternehmer bei Straßenbauarbeiten

    Je stärker der hoheitliche Charakter der Aufgabe in den Vordergrund tritt, je enger die Verbindung zwischen den übertragenen Tätigkeiten und der von der Behörde zu erfüllenden Aufgabe und je begrenzter der Entscheidungsspielraum des Unternehmers ist, desto näher liegt es, den Privaten als Beamten im haftungsrechtlichen Sinn anzusehen (BGH a.a.O. mit Hinweis auf BGH NJW 1993, 1258; LG Konstanz, 4 O 234/05 H; Urteil vom 27.Juli 2006 ("Flugsicherung"); zustimmend Papier (!) in Münchener Kommentar zum BGB, 4.Aufl. § 839 Rz. 138; dadurch überholt BGH NJW 1977, 628).
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