Rechtsprechung
   LG Lübeck, 19.12.1991 - 2 Ns (Kl. 167/90)   

Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 1992, 1571
  • StV 1992, 168



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Wird zitiert von ... (5)  

  • BVerfG, 09.03.1994 - 2 BvL 43/92  

    Cannabis

    "Schließlich macht der Beschwerdeführer unter Berufung auf den nach Art. 100 Abs. 1 Satz 1 GG ergangenen Beschluß des Landgerichts Lübeck - Strafverteidiger 1992, S. 168 - verfassungsrechtliche Bedenken insbesondere aus Art. 3 Abs. 1 GG gegen das angefochtene Urteil geltend.
  • AG Bernau, 11.03.2002 - 3 Cs 224 Js 36463/01  

    Vorlagebeschluß an das BVerfG wegen vermuteter Verfassungswidrigkeit von

    Sofern man jedoch nach wie vor der Ansicht sein sollte auch die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse führten nicht dazu, dass die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 09.03.1994 entsprechend der Vorlage des Landgerichts Lübeck vom 19.12.1991 (vgl. NJW 1992, 1571 ff), auf die Bezug genommen wird, geändert werden müsste, ist die Vorlage des Amtsgerichts Bernau gleichwohl bezüglich der hilfsweise zur Überprüfung gestellten Vorschriften zulässig.

    Damit bestätigt und bekräftigt das Ergebnis der Beweisaufnahme letztlich auch die Feststellung des Landgerichts Lübeck in seinem Vorlagebeschluss vom 19.12.1991 (NJW 1992, 1571 [1572]).

    Dies ist die kontraproduktive Begleiterscheinung des bisherigen Cannabisverbots (vgl. LG Lübeck NJW 1992, 1571 [1575]).

    Schließlich steht dem Staat auch die Möglichkeit der Abgabe über Apotheken zur Verfügung (vgl. insoweit LG Lübeck NJW 1992, 1571 [1575], vgl. auch den Gesetzesentwurf der Landesregierung Rheinland-Pfalz vom 21.01.1993 BR-.Drs.

    Im Rahmen der Vorlagebeschlüsse des Landgerichts Lübeck (vgl. NJW 1992, 1571 ff.) und des Landgerichts Frankfurt (Main) (vgl. StV 1993, 77 [81]) wurde bereits seinerzeit umfassend dargelegt, dass im konkreten Vergleich zwischen der Droge Alkohol einerseits und der Droge Cannabis anderseits das Gefahrdungspotenzial bei Alkohol erheblich größer ist.

  • BGH, 25.08.1992 - 1 StR 362/92  

    Verfassungsmäßigkeit der Strafbarkeit des Erwerbs von Cannabisharz (Haschisch)

    Im Anschluß an den Aussetzungs- und Vorlagebeschluß des Landgerichts Lübeck, das die Strafbarkeit der A b g a b e von Haschisch für verfassungswidrig hält (NJW 1992, 1571), meint die Revision, § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG i.V.m. Anlage I zu § 1 Abs. 1 BtMG sei auch insoweit verfassungswidrig, als diese Regelung den E r w e r b von Haschisch unter Strafe stellt.
mehr
  • BGH, 23.10.1992 - 5 StR 364/92  

    StPO § 275 Abs. 2 S. 2

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  • OLG Hamm, 07.08.1992 - 2 Ss 321/92  

    Verfassungswirdigkeit des BtM-Gesetzes, Haschisch

    Insbesondere vermag der Senat der durch das Landgericht Lübeck in seiner Vorlage an das Bundesverfassungsgericht vom 19. Dezember 1991 (NJW 1992, 1571 = StV 1992, 168) vertretenen Auffassung, die Vorschrift des Gesetzes über den Verkehr mit Betäubungsmitteln (BtMG) seien, soweit sie Haschisch betreffen, verfassungswidrig, nicht zu folgen: Das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit i.S. des Art. 2 Abs. 1 GG ist schon deshalb nicht verletzt, weil unsere Rechtsordnung ein - durchsetzbares - "Recht auf Rausch" nicht kennt.
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