Rechtsprechung
   LG München I, 02.02.2009 - 1 S 10225/08   

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Wohnungseigentum: Anteilige Erstattung vorgestreckter gemeinschaftlicher Kosten und Lasten bei einer Zweiergemeinschaft; Aufrechnungsverbot

  • BAYERN | RECHT

    § 16 Abs 1 WoEigG, § 16 Abs 2 WoEigG, § 28 WoEigG
    Wohnungseigentum: Anteilige Erstattung vorgestreckter gemeinschaftlicher Kosten und Lasten bei einer Zweiergemeinschaft; Aufrechnungsverbot

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum - Aufrechnung mit Gegenforderungen gegen einen Wohngeldanspruch

Kurzfassungen/Presse (3)

  • info-m.de (Leitsatz)

    Auslagenerstattung bei Zweier-WEG: Kann der in Vorlage getretene Miteigentümer auch ohne Jahresabrechnung Erstattung verlangen?

  • info-m.de (Leitsatz)

    WEG-Zweiergemeinschaft: Ist die Aufrechnung gegen eine Forderung auf Erstattung verauslagter gemeinschaftlichen Kosten zulässig?

  • lto.de (Kurzinformation)

    In einer aus zwei Personen bestehenden WEG besteht ein Wohngelderstattungsanspruch ausnahmsweise auch ohne Jahresabrechnungsbeschluss

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wohngeld: Kostenerstattung in der Zweiergemeinschaft auch ohne Beschluss! (IMR 2009, 132)

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW-RR 2009, 1166
  • NZM 2010, 908
  • IMR 2009, 132



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Wird zitiert von ... (2)  

  • AG Bremen, 04.12.2009 - 29 C 2/09  

    Wohnungseigentum - Aufwendungsersatzanspruch in Zweiergemeinschaft

    Auch in einer Zweiergemeinschaft ist grundsätzlich nur die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer gegenüber einem Aufwendungsersatzanspruch eines der Wohnungseigentümer passiv legitimiert (hier: Sanierung des im gemeinschaftlichen Eigentums stehenden Flachdaches; Abgrenzung zu LG München I [NJW-RR 2009, 1166]).*).

    Auch in einer Zweiergemeinschaft ist grundsätzlich nur die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer gegenüber einem Aufwendungsersatzanspruch eines der Wohnungseigentümer passiv legitimiert (hier: Sanierung des im gemeinschaftlichen Eigentums stehenden Flachdaches; Abgrenzung zum Urteil des LG München vom 2. Februar 2009 (NJW-RR 2009, S. 1166)).

    Der Kläger kann sich im vorliegenden Verfahren zur Annahme einer "ausnahmsweisen" Passivlegitimation der Beklagten demgegenüber nicht auf das Urteil des LG München vom 2. Februar 2009 berufen (NJW-RR 2009, S. 1166).

  • AG Berlin-Charlottenburg, 15.06.2011 - 72 C 141/10  

    Wohnungseigentum - Erstattungsansprüche gegen Gemeinschaft ohne Verwalter?

    Zwar wird teilweise angenommen, dass eine unmittelbare Haftung des Miteigentümers in unmittelbarer bzw. entsprechender Anwendung des § 16 Abs. 2 WEG (so LG Berlin, Urt. v. 14. April 2010 - 85 S 53/09 WEG; LG Berlin, Beschl. v. 22. Sept. 2009 - 85 T 56/08 .WEG; LG München, Urt. v. 2. Feb. 2009 - 1 S 10225/08, ZWE 2009, 131) bzw. der §§ 683, 670 BGB (so Merle in Bärmann, WEG, 11. Aufl. 2010, § 28, Rn. 145) in Zweiergemeinschaften auf Erstattung von Auslagen bestehe.
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