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   LG München I, 27.10.2011 - 29 O 17282/10   

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LG München I, 27.10.2011 - 29 O 17282/10 (https://dejure.org/2011,80865)
LG München I, Entscheidung vom 27.10.2011 - 29 O 17282/10 (https://dejure.org/2011,80865)
LG München I, Entscheidung vom 27. Oktober 2011 - 29 O 17282/10 (https://dejure.org/2011,80865)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 12.12.1995 - VI ZR 223/94

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch wiederholte und

    Auszug aus LG München I, 27.10.2011 - 29 O 17282/10
    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. z. B. BGH , NJW 1996, 985 (986 f.) m. w. N.) begründet nicht jede Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts einen Anspruch auf eine Geldentschädigung gegen den Verletzer.

    Die Zubilligung einer Geldentschädigung nach § 823 Abs. 1 BGB i. V. m. Artikel 1, 2 Abs. 1 GG wegen einer Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts beruht auf dem Gedanken, dass ohne einen solchen Anspruch Verletzungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts häufig ohne Sanktion blieben mit der Folge, dass der Rechtsschutz der Persönlichkeit verkümmern würde (vgl. BGH, NJW 1996, 985 (987) m. w. N.).

    Bei der Berücksichtigung dieses Gesichtspunktes geht es nicht - wie die Klägerin dem Gericht unterstellt - darum, die Beklagte - aus welchen Gründen auch immer - "vor einer Klageflut zu schützen" (S. 2 des Schriftsatzes vom 10.10.2011 = Bl. 64 d. A.), sondern darum, ob eine Geldentschädigung wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung aufgrund des diese unter anderem begründenden Gesichtspunkts der präventiven Steuerung (vgl. z. B. BGH , NJW 1995, 861; NJW 1996, 984 (985); NJW 1996, 985 (987)) gerechtfertigt werden kann.

  • OLG Jena, 18.08.2004 - 2 U 1038/03

    Persönlichkeitsrecht und Telefonbuch

    Auszug aus LG München I, 27.10.2011 - 29 O 17282/10
    Selbst falls man mit der Klageseite und entgegen Beklagtenansicht davon ausgehen will, dass die unbefugte Weitergabe und Veröffentlichung von Telefondaten den Schutzbereich des allgemeinen Persönlichkeitsrechts der Klägerin in der Ausprägung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung nach Artikel 1, 2 Abs. 1 GG tangiert (so z. B. OLG Jena , Urt. v. 18.08.2004, Az. 2 U 1038/03, Rz. 38 ff. - zitiert nach juris; vgl. allgemein zum Persönlichkeitsrecht bspw. Münchener Kommentar zum BGB- Wagner, 5. Aufl., § 823 Rz. 179 ff.), fehlt es an den Anspruchsvoraussetzungen für die Zubilligung einer Geldentschädigung hierfür.

    Nebenbei führte die Bewertung jeden fahrlässigen Versehens bei der Datenpflege von Telefonbucheinträgen als ausgleichspflichtigen Schaden angesichts des oben beschriebenen Datenumfangs wohl zur Lähmung des Systems der Telekommunikation, weil die Erhöhung der Reibungskosten notwendig an die Nutzer weitergegeben würde (ebenso OLG Jena , Urt. v. 18.08.2004, Az. 2 U 1038/03, Rz. 44 - zitiert nach juris).

    Eine Gesamtabwägung kommt deshalb zu dem Ergebnis, dass die vorliegende Verletzung durch (unterstellt) weisungswidrige Datenverarbeitung und -weitergabe den Schwellenwert zur Gewährung einer Geldentschädigung nicht überschreitet (in Parallelfällen im Ergebnis ebenso OLG Jena , Urt. v. 18.08.2004, Az. 2 U 1038/03, Rz. 44 - zitiert nach juris; LG Hanau , JurBüro 2004, 163; AG Freiburg im Breisgau, RDV 1997, 34).

  • BGH, 15.11.1994 - VI ZR 56/94

    Veröffentlichung des Widerrufs einer unwahren Tatsachenbehauptung auf der

    Auszug aus LG München I, 27.10.2011 - 29 O 17282/10
    Bei der Berücksichtigung dieses Gesichtspunktes geht es nicht - wie die Klägerin dem Gericht unterstellt - darum, die Beklagte - aus welchen Gründen auch immer - "vor einer Klageflut zu schützen" (S. 2 des Schriftsatzes vom 10.10.2011 = Bl. 64 d. A.), sondern darum, ob eine Geldentschädigung wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung aufgrund des diese unter anderem begründenden Gesichtspunkts der präventiven Steuerung (vgl. z. B. BGH , NJW 1995, 861; NJW 1996, 984 (985); NJW 1996, 985 (987)) gerechtfertigt werden kann.
  • BGH, 05.12.1995 - VI ZR 332/94

    Bemessung einer Geldentschädigung für eine schwere Verletzung des

    Auszug aus LG München I, 27.10.2011 - 29 O 17282/10
    Bei der Berücksichtigung dieses Gesichtspunktes geht es nicht - wie die Klägerin dem Gericht unterstellt - darum, die Beklagte - aus welchen Gründen auch immer - "vor einer Klageflut zu schützen" (S. 2 des Schriftsatzes vom 10.10.2011 = Bl. 64 d. A.), sondern darum, ob eine Geldentschädigung wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung aufgrund des diese unter anderem begründenden Gesichtspunkts der präventiven Steuerung (vgl. z. B. BGH , NJW 1995, 861; NJW 1996, 984 (985); NJW 1996, 985 (987)) gerechtfertigt werden kann.
  • OLG Köln, 12.12.2006 - 3 U 48/06

    Psychischer Gesundheitsschaden

    Auszug aus LG München I, 27.10.2011 - 29 O 17282/10
    Stellt sich ein psychisch vermittelter Gesundheitsschaden - wie hier vorgetragen: Schlaf- und Essstörungen sowie Angstzustände - nicht als Folge einer Primärverletzung, sondern als haftungsbegründender Gesundheitsschaden dar, ist dieser nach der Rechtsprechung (vgl. bspw. OLG Köln , NJW 2007, 1757 m. w. N.) haftungsrechtlich im Rahmen des Verschuldens nur zurechenbar, wenn er vorhersehbar ist.
  • RG, 16.11.1896 - 3213/96

    Nach welchem Maßstabe ist die Vorhersehbarkeit des Erfolges einer fahrlässigen

    Auszug aus LG München I, 27.10.2011 - 29 O 17282/10
    Nur was aufgrund gewöhnlicher Erfahrung bei gehöriger Sorgfalt als Erfolg einer Handlung vorhergesehen werden kann, hat derjenige, der die Handlunge vorgenommen hat, zu verantworten (so bereits RGSt 29, 218 (220)).
  • OLG München, 24.05.2012 - 8 U 4881/11

    Persönlichkeitsrechtsverletzung bei unbefugter Adressveröffentlichung:

    Die Berufung der Klägerin gegen das Endurteil des Landgerichts München I vom 27.10.2011, Az. 29 O 17282/10, wird zurückgewiesen.
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