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LG Mainz, 06.07.2011 - 2 O 133/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Schadensersatzantrag gegen Partei: Befangen?
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 15.03.2005 - VI ZB 74/04
Frist für die Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit
Auszug aus LG Mainz, 06.07.2011 - 2 O 133/08
Wird der Ablehnungsgrund aus dem Inhalt des Sachverständigengutachtens hergeleitet, ist der Antrag unverzüglich nach Kenntnis von dem Ablehnungsgrund zu stellen (§ 121 BGB analog); hat das Gericht eine Frist zur Stellungnahme zum Gutachten nach § 411 Abs. 4 ZPO gesetzt, läuft die Frist zur Ablehnung des Sachverständigen regelmäßig gleichzeitig mit der vom Gericht gesetzten Frist zur Stellungnahme zum Gutachten ab, wenn sich der Antragsteller zur Begründung des Antrags mit dem Inhalt des Gutachtens auseinandersetzen muss (BGH NJW 2005, 1869).