Rechtsprechung
| LG Mainz, 31.01.2006 - 10 HK.O 54/05 |
Volltextveröffentlichungen
- Rechtsprechung Rheinland-Pfalz
1. Das Grundrecht der Berufsausübungsfreiheit des Art. 12 Abs.1 GG gebietet, Tätigkeiten, die nicht verboten sind, als ...
Kurzfassungen/Presse
- advogarant.de (Kurzinformation)
Verstoß gegen Handwerksordnung durch Handel mit Grabmalen
Wird zitiert von ... (2)
- OVG Niedersachsen, 11.03.2010 - 8 LB 9/08
Aufstellen von Grabmalen ohne Eintragung in die Handwerksrolle möglich
Hierbei handelt es sich um lediglich anlernfähige Kenntnisse und Fertigkeiten aus dem Bereich des Maurerhandwerkes bei der Herstellung eines Grabsockels (Fundaments), bei der fachgerechten Verbindung dieses Fundamentes mit den vorgefertigten Grabmalen und deren passgenaues sowie lotrechtes Aufstellen (vgl. LG Mainz, Urt. v. 31.1.2006 - 10 HK.O 54/05, 10 HKO 54/05 -, GewArch 2007, 123). - VG Lüneburg, 17.10.2007 - 5 A 247/06
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