Rechtsprechung
LG Mönchengladbach, 17.05.2004 - 5 T 166/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit aufgrund Ignorierung einer Einigung der Parteien auf einen Sachverständigen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Mönchengladbach-Rheydt, 25.03.2004 - 11 C 287/02
- LG Mönchengladbach, 17.05.2004 - 5 T 166/04
Papierfundstellen
- NJW 2004, 2839 (Ls.)
- NJW-RR 2004, 1003
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 04.12.1992 - BLw 26/92
Rückforderung von Inventarbeiträgen durch Gesamtvollstreckungsverwalter
Auszug aus LG Mönchengladbach, 17.05.2004 - 5 T 166/04
Eine Ausnahme von diesem Grundsatz ist indessen dann geboten, wenn die Gestaltung des Verfahrensrechts durch den Richter sich so weit von den anerkannten rechtlichen - insbesondere verfassungsrechtlichen - Grundsätzen entfernt, dass sie aus Sicht der Partei nicht mehr verständlich und offensichtlich unhaltbar erscheint und dadurch für eine willkürliche oder doch jedenfalls sachfremde Einstellung des Richters sprechen kann (vgl. z. B. VerfGH Berlin Beschluss vom 3. Mai 2001 - VerfGH 53/01 m. w. Nw.; auch BAG, MDR 1993, S. 393). - VerfGH Berlin, 03.05.2001 - VerfGH 53 A/01
Keine Verletzung des Rechts auf gesetzlichen Richter durch Ablehnung der …
Auszug aus LG Mönchengladbach, 17.05.2004 - 5 T 166/04
Eine Ausnahme von diesem Grundsatz ist indessen dann geboten, wenn die Gestaltung des Verfahrensrechts durch den Richter sich so weit von den anerkannten rechtlichen - insbesondere verfassungsrechtlichen - Grundsätzen entfernt, dass sie aus Sicht der Partei nicht mehr verständlich und offensichtlich unhaltbar erscheint und dadurch für eine willkürliche oder doch jedenfalls sachfremde Einstellung des Richters sprechen kann (vgl. z. B. VerfGH Berlin Beschluss vom 3. Mai 2001 - VerfGH 53/01 m. w. Nw.;… auch BAG, MDR 1993, S. 393).