Rechtsprechung
   LG Nürnberg-Fürth, 27.04.2012 - 19 S 10051/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,13322
LG Nürnberg-Fürth, 27.04.2012 - 19 S 10051/11 (https://dejure.org/2012,13322)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 27.04.2012 - 19 S 10051/11 (https://dejure.org/2012,13322)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 27. April 2012 - 19 S 10051/11 (https://dejure.org/2012,13322)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • rofast.de (Kurzinformation)

    Keine Auskunftspflicht des Fahrzeughalters über den Fahrer gegenüber privaten Anspruchstellern

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 05.06.2009 - V ZR 144/08

    Abschleppkosten für unbefugt auf Privatgrundstücken abgestellte Kraftfahrzeuge

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 27.04.2012 - 19 S 10051/11
    Soweit die Klägerin auf eine Entscheidung des BGH, NJW 2009, 2530 ff. abhebt, ergibt sich daraus nichts anderes.
  • LG Rostock, 11.04.2008 - 1 S 54/07

    Auskunftsansprüche privater Parkplatzbetreiber über den Fahrer eines Pkw

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 27.04.2012 - 19 S 10051/11
    Im Übrigen zeigt die Schaffung des § 25 a StVG gerade, dass es einer gesetzlichen Regelung im Ordnungswidrigkeitenverfahren bedurfte, da eine allgemeine Auskunftspflicht des Fahrzeughalters nicht besteht (vgl. auch LG Rostock, Urteil vom 11.4.2008, Az. 1 S 54/07).
  • BGH, 18.12.2019 - XII ZR 13/19

    Kfz-Halter kann bei Verstoß gegen die Parkordnung auf "erhöhtes Parkentgelt"

    Eine Meinung in Rechtsprechung und Literatur, der sich das Berufungsgericht angeschlossen hat, lehnt das vor allem deswegen ab, weil der Parkplatzbetreiber grundsätzlich ausreichende andere Erkenntnismöglichkeiten habe (LG Schweinfurt DAR 2018, 517, 519; LG Rostock Urteil vom 11. April 2008 - 1 S 54/07 - juris Rn. 15; Caspary JR 2014, 179, 184; Jahnke jurisPR-VerkR 24/2018 Anm. 4; Stamer DAR 2018, 519 f.; vgl. auch LG Nürnberg-Fürth Urteil vom 27. April 2012 - 19 S 10051/11 - juris Rn. 17).
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