Rechtsprechung
   LG Neubrandenburg, 12.08.2009 - 2 O 111/09   

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Embryonenschutz: Herausgabe von imprägnierten Eizellen nach dem Tode des Ehemannes; Strafbarkeit des behandelnden Arztes

  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 275 Abs 1 BGB, § 985 BGB, § 4 Abs 1 Nr 3 ESchG, § 27 StGB
    Embryonenschutz: Herausgabe von imprägnierten Eizellen nach dem Tode des Ehemannes; Strafbarkeit des behandelnden Arztes

  • beck-blog

    Herausgabeanspruch auf Eizellen?

Kurzfassungen/Presse (2)

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Eizellen-Streit könnte vor Verfassungsgericht kommen

  • lto.de (Kurzinformation)

    Kryokonservierte Eizellen im Vorkernstadium können nach dem Tode des Samenspenders nicht an die Eizellenspenderin herausgegeben werden

Verfahrensgang




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Wird zitiert von ...  

  • OLG Rostock, 07.05.2010 - 7 U 67/09  

    Imprägnierte Eizellen sind "mehr" als Samen

    Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Neubrandenburg vom 12.08.2009 ( 2 O 111/09) abgeändert und die Beklagte verurteilt, die neun unter dem Namen der Klägerin und ihres verstorbenen Ehemannes S. S. eingelagerten befruchteten kryokonservierten Eizellen an die Klägerin herauszugeben.
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