Rechtsprechung
| LG Neubrandenburg, 12.08.2009 - 2 O 111/09 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Embryonenschutz: Herausgabe von imprägnierten Eizellen nach dem Tode des Ehemannes; Strafbarkeit des behandelnden Arztes
- Justiz Mecklenburg-Vorpommern
§ 275 Abs 1 BGB, § 985 BGB, § 4 Abs 1 Nr 3 ESchG, § 27 StGB
Embryonenschutz: Herausgabe von imprägnierten Eizellen nach dem Tode des Ehemannes; Strafbarkeit des behandelnden Arztes - beck-blog
Herausgabeanspruch auf Eizellen?
Kurzfassungen/Presse (2)
- aerztezeitung.de (Pressemeldung)
Eizellen-Streit könnte vor Verfassungsgericht kommen
- lto.de (Kurzinformation)
Kryokonservierte Eizellen im Vorkernstadium können nach dem Tode des Samenspenders nicht an die Eizellenspenderin herausgegeben werden
Verfahrensgang
- LG Neubrandenburg, 12.08.2009 - 2 O 111/09
- OLG Rostock, 07.05.2010 - 7 U 67/09
Wird zitiert von ...
- OLG Rostock, 07.05.2010 - 7 U 67/09
Imprägnierte Eizellen sind "mehr" als Samen
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Neubrandenburg vom 12.08.2009 ( 2 O 111/09) abgeändert und die Beklagte verurteilt, die neun unter dem Namen der Klägerin und ihres verstorbenen Ehemannes S. S. eingelagerten befruchteten kryokonservierten Eizellen an die Klägerin herauszugeben.
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