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   LG Nürnberg-Fürth, 17.11.2009 - 4 O 987/09   

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https://dejure.org/2009,53924
LG Nürnberg-Fürth, 17.11.2009 - 4 O 987/09 (https://dejure.org/2009,53924)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 17.11.2009 - 4 O 987/09 (https://dejure.org/2009,53924)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 17. November 2009 - 4 O 987/09 (https://dejure.org/2009,53924)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Sachverständigenablehnung im Arzthaftungsprozess

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 15.04.1975 - X ZR 52/75

    Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 17.11.2009 - 4 O 987/09
    Dabei genügt jede Tatsache, die bei einer Partei ein auch nur subjektives Misstrauen in die Unparteilichkeit des Sachverständigen vernünftigerweise rechtfertigen kann (BGH NJW 1975, 1363; BGH NJW-RR 1987, 893; Zöller-Greger, ZPO, 26. Aufl., § 406, Rn. 8).
  • BGH, 13.01.1987 - X ZR 29/86

    "Werkzeughalterung"; Ablehnung des Sachverständigen wegen Besorgnis der

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 17.11.2009 - 4 O 987/09
    Dabei genügt jede Tatsache, die bei einer Partei ein auch nur subjektives Misstrauen in die Unparteilichkeit des Sachverständigen vernünftigerweise rechtfertigen kann (BGH NJW 1975, 1363; BGH NJW-RR 1987, 893; Zöller-Greger, ZPO, 26. Aufl., § 406, Rn. 8).
  • BGH, 15.03.2005 - VI ZB 74/04

    Frist für die Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 17.11.2009 - 4 O 987/09
    2 Ein Sachverständiger kann von einer Partei wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden, wenn objektive Umstände oder Tatsachen vorliegen, die vom Standpunkt der ablehnenden Partei aus bei vernünftiger Betrachtungsweise geeignet sind, Misstrauen gegen seine Unparteilichkeit und Unvoreingenommenheit zu rechtfertigen (vgl. BGH NJW 2005, 1869, 1870).
  • OLG Celle, 18.01.2002 - 14 W 45/01

    Sachverständigenablehnung: Befangenheit eines Kfz-Sachverständigen bei

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 17.11.2009 - 4 O 987/09
    Nach einhelliger Auffassung kann es einen Ablehnungsgrund darstellen, wenn ein gerichtlich bestellter Sachverständiger mit seinen Feststellungen über die durch den Beweisbeschluss vorgegebenen Beweisfragen hinaus geht und vom Auftrag nicht umfasste Fragen beantwortet (OLG Oldenburg MDR 2008, 101 m.w.N.; OLG Celle NJW-RR 2003, 135; Zöller-Greger, a.a.O., § 406 Rn. 8).
  • OLG Oldenburg, 13.11.2007 - 5 W 133/07

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Zahlung eines Schmerzensgeldes wegen einer

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 17.11.2009 - 4 O 987/09
    Nach einhelliger Auffassung kann es einen Ablehnungsgrund darstellen, wenn ein gerichtlich bestellter Sachverständiger mit seinen Feststellungen über die durch den Beweisbeschluss vorgegebenen Beweisfragen hinaus geht und vom Auftrag nicht umfasste Fragen beantwortet (OLG Oldenburg MDR 2008, 101 m.w.N.; OLG Celle NJW-RR 2003, 135; Zöller-Greger, a.a.O., § 406 Rn. 8).
  • OLG München, 28.04.2008 - 24 W 122/08

    Sachverständigenablehnung im Zahnarzthaftungsprozess: Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 17.11.2009 - 4 O 987/09
    Zwar kann eine Ablehnung wegen der Besorgnis der Befangenheit gerechtfertigt sein, wenn der Gutachter sich ohne entsprechende Beweisfragen zur Ordnungsmäßigkeit der Aufklärung äußert, insbesondere wenn der Kläger im Arzthaftungsprozess seine Klage nicht auf die Verletzung von Aufklärungspflichten stützt und auch die dem Sachverständigen im Beweisbeschluss unterbreiteten Fragen ausschließlich Behandlungsfehler betreffen (OLG München, GesR 2008, 502; OLG Oldenburg, MedR 2008, 101).
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