Rechtsprechung
| LG Paderborn, 10.03.2006 - 5 T 48/06 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rws-verlag.de
Zuständigkeit des Registergerichts für den Antrag des Insolvenzverwalters auf Befreiung von der Jahresabschlussprüfung
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Zuständigkeit des Registergerichts für den Antrag des Insolvenzverwalters auf Befreiung von der Jahresabschlussprüfung
Kurzfassungen/Presse
- Jurion(Abodienst) (Verschiedene Textarten)
Zuständigkeit des Registergerichts für die die Befreiung von der Pflicht zur Einschaltung eines Abschlussprüfers bei Gesellschaftsinsolvenz
Zeitschriftenfundstellen
- ZIP 2006, 2101
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Hamm, 12.12.2006 - 15 W 189/06
negativer Kompetenzkonflikt zwischen der Register- und der Insolvenzabteilung des …
Der Antrag ist durch Beschluss des Amtsgerichts (2 IN 341/05) vom 13.1.2006 als unzulässig zurückgewiesen worden, die Beschwerde des Beteiligten zu 2) hat das Landgericht (5. Zivilkammer) durch Beschluss vom 10.3.2006 (5 T 48/06) zurückgewiesen und ausgeführt, zuständig für die Entscheidung über den Antrag sei das Registergericht. - OLG Brandenburg, 19.06.2008 - 5 Wx 48/07
Zulässigkeit und Begründung der weiteren Beschwerde gegen Ablehnung der …
Die weitere Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Landgerichts Neuruppin - Az. 5 T 48/06 - wird zurückgewiesen.
