Rechtsprechung
| LG Paderborn, 17.09.2009 - 5 S 3/09 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- verkehrslexikon.de
Haftung für eine Beschädigung in der Autowaschanlage bei tiefergelegten Fahrzeug
Kurzfassungen/Presse (3)
- bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)
Keine Haftung des Waschanlagenbetreibers bei Nichteinhaltung der Vorschriften der StVZO
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Nachweispflicht bei Schaden in Waschanlage
- lto.de (Kurzinformation)
Kein Anspruch auf Schadensersatz gegen Waschanlagenbetreiber, wenn Schaden auch aus der Tieferlegung des Fahrzeugs resultieren kann
Besprechungen u.ä.
- vogel.de (Entscheidungsbesprechung)
Kein Ersatz für Waschstraßenschaden - Gläubiger der Schadensersatzforderung trägt grundsätzliche Beweislast
Verfahrensgang
- AG Höxter, 12.12.2008 - 10 C 205/08
- LG Paderborn, 17.09.2009 - 5 S 3/09
Wird zitiert von ... (2)
- LAG Berlin-Brandenburg, 01.02.2010 - 10 Sa 2700/09
Deliktischer Schadenersatz wegen eines Sachschadens auf einem …
Abweichend von dieser Beweislastverteilung erkennt die Rechtsprechung an, dass ausnahmsweise unmittelbar von dem Eintritt eines Schadensfalls auf eine Pflichtverletzung des Handelnden geschlossen werden kann, wenn der Gläubiger darlegt und beweist, dass die Schadensursache allein aus dem Verantwortungsbereich des Schuldners herrühren kann (vgl. Urteil des LG Paderborn vom 17. September 2009 - 5 S 3/09, zit. nach Juris). - LG Detmold, 07.03.2012 - 10 S 172/11
Fahrzeug, Waschanlage, Schaden, Beweislast, Beweiswürdigung, Bindung
Bleibt es jedoch ungeklärt, ob die Schadensursache der Risikosphäre des Schuldners, z. B. bei einer technischen Fehlfunktion der Waschanlage, oder des Gläubigers zuzurechnen ist, kann sich der Gläubiger nicht auf diese Beweiserleichterung berufen (so zuletzt LG Paderborn, Urteil vom 17.09.2009, 5 S 3/09).
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