Rechtsprechung
   LG Potsdam, 21.11.2008 - 1 O 161/08   

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    §§ 1004, 903, 858, 242, 823 BGB; § 59 UrhG; Art. 5 GG

  • Telemedicus

    Schloss-Fotos I

  • Entscheidungsdatenbank Berlin-Brandenburg

    Standort für die angefertigten Fotografien eines im Privateigentum stehenden Kulturgutes (Gebäude) entscheidend für die Zustimmungspflichtigkeit seitens des Eigentümers; Standort für die angefertigten Fotografien eines im Privateigentum stehenden Kulturgutes (Gebäude) entscheidend für die Zustimmungspflichtigkeit seitens des Eigentümers

  • it-recht-kanzlei

    "Fotografieren verboten!?" - Baudenkmale im Fokus des Urheberrechts

Kurzfassungen/Presse

  • lto.de (Kurzinformation)

    Schlosseigentümerin kann gewerbliche Anfertigung von Fotografien des Schlosses von Schlosspark aus unter Bedingung ihrer Zustimmung stellen

Besprechungen u.ä.

  • Telemedicus (Entscheidungsbesprechung)

    Schloss-Bilder: Gericht bestätigt Fotografie-Verbot

Sonstiges (2)

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Anmerkung zu den Urteilen des LG Potsdam vom 21.11.2008, Az.: 1 O 161/08, 175/08, 330/08 (Stiftung Preußische Schlösser)" von RA Prof. Dr. Stefan Ernst, original erschienen in: ZUM 2009, 434 - 435.


  • Vor Ergehen der Entscheidung:


  • Telemedicus (Meldung mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Ärger um Schloss-Fotos: Eigentum vs. Panoramafreiheit

Zeitschriftenfundstellen

  • ZUM 2009, 430



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Wird zitiert von ... (3)  

  • BGH, 17.12.2010 - V ZR 45/10  

    Beeinträchtigung von Grundstücken durch Veröffentlichung von Fotos

    Das Landgericht hat der Klage stattgegeben (ZUM 2009, 430 m. Anm. Ernst).
  • OLG Brandenburg, 18.02.2010 - 5 U 13/09  

    Schlösser dürfen auch zu gewerblichen Zwecken frei fotografiert werden

    Auf die Berufung der Beklagten wird das am 21. November 2008 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Potsdam - 1 O 161/08 - abgeändert.
  • OLG Brandenburg, 15.12.2011 - 5 U 13/09  

    Verletzung des Eigentums durch Fertigen von Lichtbildern und deren gewerbliche

    Auf die Berufung der Beklagten wird das am 21. November 2008 verkündete Urteil des Landgerichts Potsdam (1 O 161/08) teilweise abgeändert und - unter Abweisung der weitergehenden Klage und Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels - insgesamt wie folgt neu gefasst:.
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