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| LG Saarbrücken, 16.06.2008 - 13 S 41/08 |
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- Jurion(Abodienst) (Verschiedene Textarten)
Abtretung unfallbedingter Sachverständigengebühren bedarf zur geschäftsmäßigen Übernahme der Schadensregulierung der Erlaubnis nach RBerG
Verfahrensgang
- AG Saarbrücken, 20.12.2007 - 5 C 353/07
- LG Saarbrücken, 16.06.2008 - 13 S 41/08
Wird zitiert von ... (4)
- LG Saarbrücken, 13.06.2008 - 13 S 39/08 aa) Dass der Kläger in diesem wie auch in vier weiteren Fällen, denen die hier gewählte formularmäßige Abtretungserklärung zugrunde lag und die der Kammer aus den anhängigen Parallelverfahren bekannt sind (vgl. 13 S 33/08, 13 S 34/08, 13 S 35/08, 13 S 41/08), vor der streitigen Durchsetzung seiner abgetretenen Ansprüche zunächst seine Kunden zur Zahlung gemahnt haben mag, oder dies - wie etwa in der Sache 13 S 30/08 - wegen einer ernsthaften Zahlungsverweigerung ausnahmsweise für entbehrlich halten durfte, lässt eine ausreichende Geschäftspraxis noch nicht entstehen.
- LG Saarbrücken, 16.06.2008 - 13 S 31/08 aa) Dass der Kläger in fünf weiteren Fällen, denen die hier gewählte formularmäßige Abtretungserklärung zugrunde lag und die der Kammer aus den anhängigen Parallelverfahren bekannt sind (vgl. 13 S 33/08, 13 S 34/08, 13 S 35/08, 13 S 39/08 und 13 S 41/08), vor der streitigen Durchsetzung seiner abgetretenen Ansprüche zunächst seine Kunden zur Zahlung gemahnt haben mag, oder dies - wie etwa in der Sache 13 S 30/08 - wegen einer ernsthaften Zahlungsverweigerung ausnahmsweise für entbehrlich halten durfte, lässt eine ausreichende Geschäftspraxis noch nicht entstehen.
- LG Saarbrücken, 16.06.2008 - 13 S 32/08 aa) Dass der Kläger in fünf weiteren Fällen, denen die hier gewählte formularmäßige Abtretungserklärung zugrunde lag und die der Kammer aus den anhängigen Parallelverfahren bekannt sind (vgl. 13 S 33/08, 13 S 34/08, 13 S 35/08, 13 S 39/08 und 13 S 41/08), vor der streitigen Durchsetzung seiner abgetretenen Ansprüche zunächst seine Kunden zur Zahlung gemahnt haben mag, oder dies - wie etwa in der Sache 13 S 30/08 - wegen einer ernsthaften Zahlungsverweigerung ausnahmsweise für entbehrlich halten durfte, lässt eine ausreichende Geschäftspraxis noch nicht entstehen.
- LG Saarbrücken, 16.06.2008 - 13 S 33/08 aa) Dass der Kläger in diesem wie in vier weiteren Fällen, denen die hier gewählte formularmäßige Abtretungserklärung zugrunde lag und die der Kammer aus den anhängigen Parallelverfahren bekannt sind (vgl. 13 S 34/08, 13 S 35/08, 13 S 39/08 und 13 S 41/08), vor der streitigen Durchsetzung seiner abgetretenen Ansprüche zunächst seine Kunden zur Zahlung gemahnt haben mag, oder dies - wie etwa in der Sache 13 S 30/08 - wegen einer ernsthaften Zahlungsverweigerung ausnahmsweise für entbehrlich halten durfte, lässt eine ausreichende Geschäftspraxis noch nicht entstehen.
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