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LG Saarbrücken, 21.03.2011 - 5 T 41/11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bei Anwendung der Rücktrittsrichtlinie (RL 115/2008/EG) muss die Behörde gegenüber dem Ausländer eine schriftliche Rückkehrentscheidung mit Angabe einer angemessenen Frist für die freiwillige Ausreise abgeben; Anwendung der Rücktrittsrichtlinie der Europäischen Union (RL ...
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- migrationsrecht.net (Leitsatz)
Zur Anwendung der RL 2008/115/EG
- migrationsrecht.net (Kurzinformation)
Zur Anwendung der RL 2008/115/EG
Verfahrensgang
- AG Saarbrücken, 31.01.2011 - 7 XIV 91/10
- LG Saarbrücken, 21.03.2011 - 5 T 41/11
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2011, 542
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99
Rehabilitierung bei Abschiebungshaft
Auszug aus LG Saarbrücken, 21.03.2011 - 5 T 41/11
Ein solcher schwerwiegender Grundrechtseingriff (vgl. Art. 2 Abs. 2 S. 2, 19 Abs. 4 GG) ist im Falle der Abschiebungshaft zu bejahen (vgl. BVerfG NJW 2002, 2456).
- BGH, 16.05.2013 - V ZB 44/12
Abschiebungshaftverfahren: Androhung der Abschiebung als Rückkehrentscheidung; …
Ebenso wenig reicht die Absicht der Ausländerbehörde aus, eine solche Androhung - und damit eine Rückkehrentscheidung im Sinne der Rückführungsrichtlinie - demnächst zu erlassen (a.A. LG Saarbrücken, Beschluss vom 21. März 2011 - 5 T 41/11, juris Rn. 33 ff.). - LG Frankfurt/Main, 24.01.2012 - 29 T 15/12
Abschiebungshaft, Rückführungsrichtlinie, Rückkehrentscheidung, Androhung der …
- VG München, 16.05.2013 - M 24 K 12.4569
Keine Kostenerhebung für Maßnahmen, die unter Verstoß gegen die …
Aus diesem Grund bedürfte es selbst dann, wenn die Rückführungsrichtlinie nicht vollständig durch die Dublin-II-VO verdrängt sein sollte, weder zur Anordnung der Sicherungshaft noch zu deren Aufrechterhaltung einer Rückkehrentscheidung (ebenso LG Saarbrücken B.v. 21.3.2011 - 5 T 41/11 - NVwZ-RR 2011, 542, juris Rn. 36;… a.A. wohl LG Frankfurt B.v. 24.1.2012 - 2-29 T 15/12 u.a. - InfAuslR 2012, 133, juris Rn. 6 und Rn. 8 mit Hinweis auf EuGH U.v. 28.4.2011 - C 61/11 PPU -, wo es jedoch nicht um eine Sicherungshaft, sondern um die Verhängung einer Freiheitsstrafe durch einen Mitgliedstaat allein wegen des Verstoßes gegen eine Verlassensanordnung ging - vgl. EuGH U.v. 28.4.2011 - C 61/11 PPU - Rn. 58 - 60, NJOZ 2012, 837).