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   LG Saarbrücken, 21.03.2011 - 5 T 41/11   

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https://dejure.org/2011,18089
LG Saarbrücken, 21.03.2011 - 5 T 41/11 (https://dejure.org/2011,18089)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 21.03.2011 - 5 T 41/11 (https://dejure.org/2011,18089)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 21. März 2011 - 5 T 41/11 (https://dejure.org/2011,18089)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bei Anwendung der Rücktrittsrichtlinie (RL 115/2008/EG) muss die Behörde gegenüber dem Ausländer eine schriftliche Rückkehrentscheidung mit Angabe einer angemessenen Frist für die freiwillige Ausreise abgeben; Anwendung der Rücktrittsrichtlinie der Europäischen Union (RL ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2011, 542
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

    Auszug aus LG Saarbrücken, 21.03.2011 - 5 T 41/11
    Ein solcher schwerwiegender Grundrechtseingriff (vgl. Art. 2 Abs. 2 S. 2, 19 Abs. 4 GG) ist im Falle der Abschiebungshaft zu bejahen (vgl. BVerfG NJW 2002, 2456).
  • BGH, 16.05.2013 - V ZB 44/12

    Abschiebungshaftverfahren: Androhung der Abschiebung als Rückkehrentscheidung;

    Ebenso wenig reicht die Absicht der Ausländerbehörde aus, eine solche Androhung - und damit eine Rückkehrentscheidung im Sinne der Rückführungsrichtlinie - demnächst zu erlassen (a.A. LG Saarbrücken, Beschluss vom 21. März 2011 - 5 T 41/11, juris Rn. 33 ff.).
  • LG Frankfurt/Main, 24.01.2012 - 29 T 15/12

    Abschiebungshaft, Rückführungsrichtlinie, Rückkehrentscheidung, Androhung der

    Diese Entscheidung ist Teil der Rückkehrentscheidung im Sinne der umgesetzten Art. 6, Art. 7 der Richtlinie 2008/115/EG (vgl. LG Hannover, Beschluss vom 19.12.2011, 8 T 72/11; Basse, Burbaum, Richard in ZAR 2011, S. 361 ff.; a.A. LG Saarbrücken, Beschluss vom 21.03.2011, 5 T 41/11).
  • VG München, 16.05.2013 - M 24 K 12.4569

    Keine Kostenerhebung für Maßnahmen, die unter Verstoß gegen die

    Aus diesem Grund bedürfte es selbst dann, wenn die Rückführungsrichtlinie nicht vollständig durch die Dublin-II-VO verdrängt sein sollte, weder zur Anordnung der Sicherungshaft noch zu deren Aufrechterhaltung einer Rückkehrentscheidung (ebenso LG Saarbrücken B.v. 21.3.2011 - 5 T 41/11 - NVwZ-RR 2011, 542, juris Rn. 36; a.A. wohl LG Frankfurt B.v. 24.1.2012 - 2-29 T 15/12 u.a. - InfAuslR 2012, 133, juris Rn. 6 und Rn. 8 mit Hinweis auf EuGH U.v. 28.4.2011 - C 61/11 PPU -, wo es jedoch nicht um eine Sicherungshaft, sondern um die Verhängung einer Freiheitsstrafe durch einen Mitgliedstaat allein wegen des Verstoßes gegen eine Verlassensanordnung ging - vgl. EuGH U.v. 28.4.2011 - C 61/11 PPU - Rn. 58 - 60, NJOZ 2012, 837).
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