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   LG Saarbrücken, 27.08.2010 - 5 T 85/10   

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LG Saarbrücken, 27.08.2010 - 5 T 85/10 (https://dejure.org/2010,21879)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 27.08.2010 - 5 T 85/10 (https://dejure.org/2010,21879)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 27. August 2010 - 5 T 85/10 (https://dejure.org/2010,21879)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 62 Abs 2 S 4 AufenthG, § 62 FamFG
    Abschiebungs- bzw. Zurückschiebungshaft: Überprüfung der Haftanordnung gegen einen unerlaubt aus Griechenland eingereisten Afghanen unter Berücksichtigung seines Asylgesuchs

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Informationsverbund Asyl und Migration

    FamFG § 417, AufenthG § ... 71 Abs. 3 Nr. 1, AufenthG § 62 Abs. 2 S. 1 Nr. 1, AufenthG § 58 Abs. 2 Nr. 1, AufenthG § 62 Abs. 2 S. 1 Nr. 5, AsylVfG § 26a, AsylVfG § 29a Abs. 2, AsylVfG § 55 Abs. 1 S. 3, AsylVfG § 13, AufenthG § 62 Abs. 2 S. 4
    Abschiebungshaft, Zurückschiebungshaft, Zurückschiebung, Dublin II-VO, Dublinverfahren, Griechenland, Bundespolizei, Asylgesuch, Asylantrag, Haftgründe, unerlaubte Einreise, vollziehbar ausreisepflichtig, vorläufiger Rechtsschutz, Verwaltungsgericht, Beschwerde, ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 25.02.2010 - V ZB 172/09

    Freiheitsentziehungsverfahren: Zulässigkeit eines Antrags auf Feststellung der

    Auszug aus LG Saarbrücken, 27.08.2010 - 5 T 85/10
    Bei einer Einreise aus einem sicheren Drittstaat (§ 26 a AsylVfG) - im vorliegenden Fall aus Griechenland (vgl. § 29 a Abs. 2 AsylVfG) - wird die Aufenthaltsgestattung nicht schon mit dem Asylersuchen gegenüber der Grenz- oder Ausländerbehörde, sondern nach § 55 Abs. 1 S. 3 Asylverfahrensgesetz erst mit der Stellung eines Asylantrages nach §§ 13, 14 Asylverfahrensgesetz bei dem zuständigen Bundesamt erworben (vgl. BGHZ 153, 18, 20; BGH NVwZ 2010, 726 - 728, juris Rdnr. 20).

    Allerdings ist bei der Haftanordnung zu berücksichtigen, dass für die Überprüfung der Zulässigkeit der Zurückschiebung die Verwaltungsgerichte zuständig sind und der Haftrichter grundsätzlich nicht befugt ist, über das Vorliegen von Abschiebungshindernissen zu befinden (vgl. BGHZ 78, 145, 147; BGHZ 98, 109, 112; BGH NVwZ 2010, 726 - 728, juris Rdnr. 23).

    Jedoch wird die Haftanordnung gegenüber einem Ausländer, der um Asyl nachgesucht hat, zum Zwecke seiner Zurückschiebung nach Griechenland nach der Dublin II-Verordnung nach § 62 Abs. 2 S. 4 Aufenthaltsgesetz unzulässig, wenn der betroffene Ausländer einen Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes durch die Verwaltungsgerichte gestellt hat (vgl. BGH NVwZ 2010, 726 - 728, juris Rdnr. 27).

  • BVerfG, 25.02.2009 - 2 BvR 1537/08

    Zurückschiebung eines Ausländers auch in anderen Staat als denjenigen, aus dem

    Auszug aus LG Saarbrücken, 27.08.2010 - 5 T 85/10
    Die Anordnung der Zurückschiebungshaft auf den Antrag der Bundespolizei (vgl. § 417 FamFG), die für die Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs zuständig ist und der nach § 71 Abs. 3 Nr. 1 Aufenthaltsgesetz die Zurückweisung und Zurückschiebung von Ausländern, deren Festnahme und die Beantragung der Haft übertragen ist (vgl. BVerfG NVwZ-RR 2009, 616, 617), war ursprünglich begründet.
  • VG Saarlouis, 25.02.2010 - 5 L 132/10

    Dublin II-VO, Dublinverfahren, vorläufiger Rechtsschutz, Griechenland,

    Auszug aus LG Saarbrücken, 27.08.2010 - 5 T 85/10
    Das Verwaltungsgericht Saarlouis hat durch Beschluss vom 25.02.2010 (Az: 5 L 132/10) der Bundesrepublik Deutschland vorläufig die Vollziehung einer Abschiebung des Betroffenen nach Griechenland untersagt.
  • BGH, 25.09.1980 - VII ZB 5/80

    Abschiebungshaft und Asylantrag

    Auszug aus LG Saarbrücken, 27.08.2010 - 5 T 85/10
    Allerdings ist bei der Haftanordnung zu berücksichtigen, dass für die Überprüfung der Zulässigkeit der Zurückschiebung die Verwaltungsgerichte zuständig sind und der Haftrichter grundsätzlich nicht befugt ist, über das Vorliegen von Abschiebungshindernissen zu befinden (vgl. BGHZ 78, 145, 147; BGHZ 98, 109, 112; BGH NVwZ 2010, 726 - 728, juris Rdnr. 23).
  • BVerfG, 27.02.2009 - 2 BvR 538/07

    Verletzung von Art 2 Abs.2 S 2 GG iVm Art 20 Abs 3 GG durch nicht ausreichende

    Auszug aus LG Saarbrücken, 27.08.2010 - 5 T 85/10
    Zwar liegen ernsthafte Anhaltspunkte dafür vor, dass Griechenland die europarechtlichen Mindestnormen für die Anerkennung und den Status der Bewerber um internationalen Schutz nach der Richtlinie 2004/82/EG des Rates vom 29.04.2004 (Amtsblatt L 304/12) und für das Verfahren nach der Richtlinie 2005/85/EG des Rates vom 01.12.2004 (Amtsblatt L 326/13) nicht einhält (vgl. BVerfG NJW 2009, 2659; OVG Münster NVwZ 2009, 1571).
  • BGH, 12.06.1986 - V ZB 9/86

    Voraussetzungen der Abschiebehaft

    Auszug aus LG Saarbrücken, 27.08.2010 - 5 T 85/10
    Allerdings ist bei der Haftanordnung zu berücksichtigen, dass für die Überprüfung der Zulässigkeit der Zurückschiebung die Verwaltungsgerichte zuständig sind und der Haftrichter grundsätzlich nicht befugt ist, über das Vorliegen von Abschiebungshindernissen zu befinden (vgl. BGHZ 78, 145, 147; BGHZ 98, 109, 112; BGH NVwZ 2010, 726 - 728, juris Rdnr. 23).
  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

    Auszug aus LG Saarbrücken, 27.08.2010 - 5 T 85/10
    Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfG NJW 2002, 2456, 2457), wonach das Rechtschutzbedürfnis eines Rechtsmittels wegen einer zwischenzeitlichen Erledigung nicht entfällt, ist durch § 62 FamFG ausdrücklich anerkannt und in das Gesetz aufgenommen worden.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.10.2009 - 8 B 1433/09

    Antrag eines Asylbewerbers auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes hinsichtlich

    Auszug aus LG Saarbrücken, 27.08.2010 - 5 T 85/10
    Zwar liegen ernsthafte Anhaltspunkte dafür vor, dass Griechenland die europarechtlichen Mindestnormen für die Anerkennung und den Status der Bewerber um internationalen Schutz nach der Richtlinie 2004/82/EG des Rates vom 29.04.2004 (Amtsblatt L 304/12) und für das Verfahren nach der Richtlinie 2005/85/EG des Rates vom 01.12.2004 (Amtsblatt L 326/13) nicht einhält (vgl. BVerfG NJW 2009, 2659; OVG Münster NVwZ 2009, 1571).
  • BGH, 21.11.2002 - V ZB 49/02

    Inhaltliche Anforderungen an die Stellung eines Asylantrags

    Auszug aus LG Saarbrücken, 27.08.2010 - 5 T 85/10
    Bei einer Einreise aus einem sicheren Drittstaat (§ 26 a AsylVfG) - im vorliegenden Fall aus Griechenland (vgl. § 29 a Abs. 2 AsylVfG) - wird die Aufenthaltsgestattung nicht schon mit dem Asylersuchen gegenüber der Grenz- oder Ausländerbehörde, sondern nach § 55 Abs. 1 S. 3 Asylverfahrensgesetz erst mit der Stellung eines Asylantrages nach §§ 13, 14 Asylverfahrensgesetz bei dem zuständigen Bundesamt erworben (vgl. BGHZ 153, 18, 20; BGH NVwZ 2010, 726 - 728, juris Rdnr. 20).
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