Rechtsprechung
| LG Siegen, 17.11.2009 - 1 S 49/09 |
Volltextveröffentlichungen (2)
Kurzfassungen/Presse
- schadenfixblog.de (Kurzinformation)
Mittelwertbildung "adieu” - Schwacke-Liste 2003 unter Berücksichtigung einer Preissteigerung
Verfahrensgang
- AG Olpe, 24.03.2009 - 25 C 806/08
- LG Siegen, 17.11.2009 - 1 S 49/09
Zeitschriftenfundstellen
- NZV 2010, 146
Wird zitiert von ... (6)
- LG Siegen, 01.08.2011 - 3 S 46/10
Verkehrsunfall, Mietwagenkosten, Unfallersatztarif
Der Schwacke-Mietpreis-Spiegel von 2003 stellt - unter der Berücksichtigung der Preissteigerung - die am besten geeignete Vergleichsgrundlage dar (vgl. LG Siegen NZV 2010, 146, Urteil vom 17.11.2009, Az. 1 S 49/09, zitiert nach juris Rn 4 ff.; LG Braunschweig, Urteil vom 15.01.2009, Az. 7 S 278/08, zitiert nach juris Rn 35 ff.; LG Frankfurt…, Urteil vom 19.06.2009, Az. 24 S 186/08, Rn. 34 ff., zitiert nach juris; LG Chemnitz NZV 2010, 147, Urteil vom 23.10.2009, Az. 6 S 83/09, zitiert nach juris Rn 16 ff.).Im Übrigen handelt es sich bei der Fraunhofer-Studie um eine von der Versicherungswirtschaft in Auftrag gegebene Studie, deren Unabhängigkeit und Neutralität in Frage gestellt werden kann (vgl. OLG Stuttgart, NZV 2009, 563, 565, zitiert nach juris Rn 44; LG Siegen, NZV 2010, 146, Az. 1 S 49/09, Rn 15).
- AG Siegen, 20.05.2011 - 14 C 363/11 Etwas anderes ergibt sich auch nicht unter Berücksichtigung der Rechtsprechung der örtlichen Amts- und Landgerichte, etwa Landgericht Siegen vom 17.11.2009, Aktenzeichen 1 S 49/09.
Unabhängig von der Frage, ob das bei dem Verkehrsunfall beschädigte Fahrzeug selbst voll- oder teilkaskoversichert war, besteht zwar jeweils ein schutzwürdiges Interesse des Geschädigten, für die Kosten einer eventuellen Beschädigung des Mietfahrzeuges nicht selbst aufkommen zu müssen, zumal Mietwagen in der Regel neu und damit höherwertiger sind als die beschädigten Fahrzeuge (LG Siegen, Urteil vom 27.10.2009, Aktenzeichen 1 S 49/09).
- LG Köln, 12.05.2010 - 13 S 276/09
Bestimmung des Mietwagen-Normal-Tarifs durch ein Mittel zwischen Schwacke-Liste …
Das wird zwar vereinzelt befürwortet (LG Siegen, NZV 2010, 146) und ist vom BGH revisionsrechtlich auch als solches nicht beanstandet worden (BGH, NJW 2009, 58).
- LG Köln, 12.05.2010 - 13 S 249/09 Das wird zwar vereinzelt befürwortet (LG Siegen, NZV 2010, 146) und ist vom BGH revisionsrechtlich auch als solches nicht beanstandet worden (BGH, NJW 2009, 58).
- LG Siegen, 24.08.2010 - 8 O 45/10 Unabhängig von der Frage, ob das bei dem Verkehrsunfall beschädigte Fahrzeug selbst Voll- oder Teilkaskoversichert war, besteht jedenfalls ein schutzwürdiges Interesse des Geschädigten, für die Kosten einer eventuellen Beschädigung des Mietfahrzeuges nicht selbst aufkommen zu müssen, zumal Mietwagen in der Regel neuer und damit höherwertiger sind als die beschädigten Fahrzeuge (LG Siegen, Urteil vom 27.10.2009, Az: 1 S 49/09).
- LG Köln, 12.05.2010 - 13 S 249/10 Das wird zwar vereinzelt befürwortet (LG Siegen, NZV 2010, 146) und ist vom BGH revisionsrechtlich auch als solches nicht beanstandet worden (BGH, NJW 2009, 58).
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