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   LG Stralsund, 25.02.2011 - 6 O 308/10   

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Wird zitiert von ...  

  • OLG Brandenburg, 15.02.2012 - 4 U 146/11  

    Immobilien - Herausgabeanspruchsabtretung: Auch ohne ausdrückliche Erklärung

    Das Landgericht wird sich daher ggf. damit auseinanderzusetzen haben, ob der am 27. Oktober 1990 geschlossene Pachtvertrag - was der Beklagte offenbar im Rechtsstreit 6 O 308/10 (nunmehr: 3 U 59/11) vertreten hat - wegen Verstoßes gegen die Beurkundungspflicht gemäß den §§ 311 b, 139 BGB, 11 Abs. 2 ErbbauRVO (jetzt: § 11 Abs. 2 ErbbauRG) nichtig ist.
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